Brief ans Gesundheitsministerium

Krankenhäuser kämpfen um Zugang zu Energiekostenhilfen

Viele Krankenhäuser können nicht mit Geld aus dem Hilfsfonds rechnen. Grund ist ein verschobener Referenzzeitpunkt. Die DKG wendet sich ans Gesundheitsministerium.

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Im Krankenhaus ist vieles energieintensiv, selbst die Reinigung der Bettpfannen. Hier eine Reinigungsstation in einem Krankenhaus in Baden-Württemberg.

Im Krankenhaus ist vieles energieintensiv, selbst die Reinigung der Bettpfannen. Hier eine Reinigungsstation in einem Krankenhaus in Baden-Württemberg.

© Stefan Puchner/picture alliance

Berlin. Trotz Energiepreisbremse und einem Energiekosten-Hilfsprogramm haben die Krankenhäuser weiter mit hohen Strom- und Gasrechnungen zu kämpfen, ohne Anspruch auf umfassende Hilfen zu haben.

Grund ist der Referenzzeitpunkt im März 2022. Die damals erfolgten Abschlagszahlungen werden ins Verhältnis zu denen von Oktober bis Dezember 2022 gesetzt. Daraus soll sich jeweils die Höhe der Hilfe ableiten. Der Referenzzeitpunkt war erst im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens dorthin verschoben worden.

4,5 Milliarden Euro im Hilfsfonds

„Die (…) Vermutung, dass die Energiekostensteigerungen erst nach Beginn des Ukrainekriegs bei den Krankenhäusern angekommen sind, trifft nicht zu“, hat sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nun per Brief an das Bundesgesundheitsministerium gewandt.

In dem Schreiben appelliert DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß an das Ministerium, den ursprünglichen Referenzwert, der auch die in 2021 entstandenen Energiekosten mitberücksichtigt hätte, wieder einzusetzen. Alternativ könnte auch eine Übernahme der Energiepreissteigerungen im Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2024 nach einer Härtefallprüfung durch das jeweilige Bundesland helfen, so Gaß.

Das Schreiben liegt der Ärzte Zeitung vor. Der Hilfsfonds ist mit 4,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds („Doppel-Wumms“) gefüllt.

Gaß: Patientenversorgung absehbar betroffen

Zahlreiche Krankenhäuser hätten bereits vor Kriegsbeginn „massive Energiepreissteigerungen“ hinnehmen müssen, schreibt der Vorstandsvorsitzende der DKG in einem Brief an das Ministerium. Hintergrund seien die verringerten Gaslieferungen über Nord-Stream 2 sowie die damit verbundenen Versorgungsunsicherheiten gewesen. Für die Krankenhäuser bedeuteten Preiserhöhungen, auslaufende Lieferverträge und Neuabschlüsse zu erhöhten Preisen vor März 2022, dass sie für diesen Zeitraum nicht mit Unterstützung aus dem Hilfsfonds rechnen könnten.

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Betroffen sei „eine erhebliche Anzahl von Krankenhäusern“, schreibt Gaß. Die Energiekostensteigerungen hätten absehbar Einfluss auf die Patientenversorgung, warnt Gaß – und nennt anonymisierte Beispiele. So habe ein überregionaler Krankenhausträger bereits zum Jahreswechsel 2021 zu 2022 eine Gaspreissteigerung von 267 Prozent verzeichnet, was Mehrkosten von acht Millionen Euro bedeutete.

Eine individuelle Erstattung über den Hilfsfonds sei wegen der Verschiebung des Referenzzeitpunktes auf März 2022 nun nicht möglich. Eine Gruppe von Krankenhäusern in Baden-Württemberg habe Ansprüche auf Hilfsfonds-Zahlungen in Höhe von 62 Millionen Euro verloren.

Blockheizkraftwerke abgeschaltet

Aufgrund der Aufforderung der Bundesregierung, Gas zu sparen, hätten Krankenhäuser gasbetriebene Blockheizkraftwerke abgeschaltet und den Energieausfall durch Strom ersetzt. Das führe schon bei einem kleinen Krankenhaus im Jahr 2022 zu Mehrkosten von 1,2 Millionen Euro, in 2023 voraussichtlich zu zwei Millionen Euro. Auch in diesen Fallkonstellationen bewirke der Referenzzeitpunkt, dass der Hilfsfonds nicht greifen könne. (af/hom)

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