Bundessozialgericht
64-jähriger Weiterbildungsassistent wollte Förderung einklagen – vergeblich
Die Möglichkeit, einen Weiterbildungsassistenten anzustellen, ist alleiniges Recht des zugelassenen Praxisinhabers (oder MVZ). Und nur dieser kann dafür eine finanzielle Förderung beanspruchen.