BAG-Urteil
Krankes Klinikpersonal hat Recht auf Tagdienst
Ausnahmen von der Regel: Klinikärzte und Pflegepersonal können sich wegen einer Krankheit vom Nachtdienst befreien lassen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Betroffenen sind dann nicht arbeitsunfähig.
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Das Urteil lässt sich auch auf Ärzte übertragen.
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ERFURT. Können Klinikärzte und Pflegepersonal aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, sind sie deswegen noch lange nicht arbeitsunfähig.
Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt.
Im konkreten Fall ging es um eine Krankenschwester aus Potsdam. Wegen einer Erkrankung kann sie keine Nachtdienste mehr leisten. Die Klinik erklärte sie deswegen 2012 für arbeitsunfähig.
Die Krankenschwester verlangte dagegen, ohne Nachtschichten weiterarbeiten zu können - und bekam nun wie schon in der Vorinstanz von den obersten deutschen Arbeitsrichtern recht. (dpa)
Az.: 10 AZR 637/13