Digitalisierung
Krebsregister: Neue Schnittstelle für Praxen geplant
Hessen fördert PVS-Hersteller, die eine Schnittstelle aus dem PVS zum Krebsregister entwickeln, damit Ärzte es in Zukunft leichter haben, die Daten der Patienten zu übermitteln. Denn sonst drohen jetzt auch in Hessen Sanktionen.
Veröffentlicht:Frankfurt. Seit 2014 gibt es in Hessen das Krebsregister, in dem Daten zu Diagnose, Behandlung und der Todesursache von Tumor-Erkrankungen gesammelt werden. Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, diese Daten ihrer Patienten weiterzugeben. Für Ärzte bedeutet das erst einmal mehr Dokumentationsaufwand. Denn sie müssen die Daten an das Krebsregister weitergeben - neben der eigenen Dokumentation im Praxisverwaltungssystem.
Dafür bekommt der Arzt zwar auch eine Meldevergütung: Sie beträgt 18 Euro für die Diagnose, 6 Euro für den Verlauf und 4 Euro für die Meldung eines Pathologie-Befundes. Doch der Doppelaufwand ist nicht unerheblich, auch wenn dies in den Praxen häufig medizinische Fachangestellte oder in den Kliniken speziell ausgebildete Tumordokumentare übernehmen.
Förderprogramm für PVS-Hersteller
Aus diesem Grund arbeitet das Hessische Krebsregister an einer Schnittstelle, mit der die Daten für das Krebsregister direkt aus dem PVS an das Register übermittelt werden können. Dafür hat das Hessische Krebsregister mit Fördermitteln des Landes Hessen (Hessisches Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung sowie Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) und in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Hessen ein Förderprogramm aufgelegt.
Ziel dieses Förderprojektes ist es, Hersteller von Praxis-Softwaresystemen bei der Umsetzung einer solchen Schnittstelle zu unterstützen. In einer ersten Stufe werden die Hersteller mit 10.000 Euro unterstützt, um eine Schnittstelle für ihre Software zu entwickeln und diese im PS zu integrieren.
Nachdem die Schnittstelle vom Hessischen Krebsregister nach festgelegten Kriterien als praxistauglich abgenommen wurde, erhalten die Software-Hersteller in der zweiten Stufe des Förderprojekts jeweils 500 Euro für jede damit ausgerüstete Praxis. In der 500 Euro Pauschale sind auch die Schulung der Anwender und die Kosten für Unterhaltung und Aktualisierung der Schnittstelle für die ersten zwei Jahre enthalten.
Krebsregister soll anwenderfreundlich gestaltet werden
„Wir hoffen, dass für die Software-Unternehmen das Angebot lukrativ ist“, sagt Dr. Gunter Rexroth, Leiter der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, „denn sie können die Schnittstelle anschließend natürlich auch in allen anderen Bundesländern vermarkten.“
Aber auch Ärztinnen und Ärzte sollen von diesem Projekt profitieren, denn sie sollen dann ihre Daten direkt aus dem PVS ans Krebsregister melden, es sei keine Mehrfacheingabe mehr notwendig, und die Wartungskosten, die je nach Software-Anbieter bis zu 200 Euro im Jahr betragen können, entfallen zunächst einmal für zwei Jahre. „Uns geht es um verlässliche Daten und den Ärztinnen und Ärzten darum, dass das Krebsregister anwenderfreundlich gestaltet wird“, sagt Rexroth.
Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen
Hinzu kommt, dass Neuerungen im Hessischen Krebsregister Mitte August in Kraft treten, die unter anderem beinhalten, dass es zu Sanktionen kommen kann, wenn Ärzte keine Krebsfälle an das Krebsregister melden.
Bisher gab es, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in Hessen keine Sanktionen, jetzt kann es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen, in dem bis zu 50.000 Euro Strafe drohen. Auch aus diesem Grund ist es für Ärzte nicht unwichtig, dass sie alle Fälle melden und dass das Meldeverfahren einfacher wird.