Arztkontakte / Umfrage

Leser plädieren für Erhalt der Telefon-AU bis zum Ende der Pandemie

Mit Spannung wird die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Krankschreibung von Patienten nach einem Kontakt per Telefon erwartet. Die Leser der „Ärzte Zeitung“ haben dazu eine klare Meinung.

Veröffentlicht:

Berlin. Wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstagmittag die Möglichkeit, bei Patienten nur nach telefonischem Kontakt eine Arbeitsunfähigkeit festzustellen, verlängern? Seitdem der GBA Mitte April die sogenannte Telefon-AU wieder gestrichen hatte, diese Entscheidung aber einige Tage später nach massiven Protesten der Ärzte wieder zurücknahm, wird diese Frage kontrovers diskutiert.

Am Mittwoch sprach sich KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister für eine Verlängerung der Tele-AU bis nach den Pfingsttagen aus, danach strebe die Körperschaft eine Rückkehr zum Regelbetrieb in Arztpraxen an.

Die Leser der „Ärzte Zeitung“ vertreten in dieser Frage eine deutlich andere Meinung, wenn es nach den Ergebnissen der Online-Befragung auf der Website geht. Gefragt, wie mit der Ausnahmeregelung zur Tele-AU umgegangen werden solle, antworteten bislang 71 Prozent der Teilnehmer, die Krankschreibung nach Telefonkontakt solle „bis zum Abklingen der Corona-Krise“ oder dauerhaft beibehalten werden. Der Anteil derer, die sich sogar dafür aussprachen, die Regelung solle „dauerhaft“ erhalten bleiben, „weil sie sich grundsätzlich bewährt hat“, liegt derzeit bei 42 Prozent.

Nur elf Prozent plädieren für sofortige Abschaffung

18 Prozent der Teilnehmer sind der Meinung, die Telefon-AU solle bis Quartalsende beibehalten werden, danach solle neu entschieden werden, „ob sie noch erforderlich ist“. Nur elf Prozent der Teilnehmer spricht sich für eine sofortige Rückkehr zur normalen Regelung aus.

Bis Mitte Mai gilt noch die Ausnahmeregelung zur Telefon-AU. Was meinen Sie? Diese sollte ...

12 %
... möglichst sofort wieder abgeschafft werden und es sollte zur normalen Regelung zurückgekehrt werden.
16 %
.... bis zum Ende des laufenden Quartals beibehalten werden, um dann neu zu entscheiden, ob sie noch erforderlich ist.
28 %
... so lange beibehalten werden, bis die Corona-Krise abgeklungen oder unter Kontrolle ist.
44 %
... auch nach Abklingen der Corona-Krise beibehalten werden, weil sie sich grundsätzlich bewährt hat.

Doch nicht nur Ärzte sprechen sich für eine weitere Verlängerung dieser Regel aus: Am Mittwoch bekräftigte Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit, nochmals die Auffassung der Krankenkasse, dass die Ausnahme verlängert werden sollte: „Wir wissen aus unseren Analysen der Daten zum Krankenstand, dass Erkältungskrankheiten die häufigste Ursache von kurzen Arbeitsunfähigkeitsfällen sind. Ein großer Teil der Praxisbesuche dient offenbar nur der Bescheinigung einer kurzen Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt bei leichten Erkrankungen. Deshalb sollten perspektivisch digitale Verfahren den Praxisbesuch in diesen Fällen ersetzen können“, sagte Storm.

Evaluation ist gefragt

Er plädiere dafür, die Telefon-AU bis zum Ende des dritten Quartals zu verlängern. Zwischenzeitlich, so Storm weiter, solle der GBA eine Evaluationsstudie durchführen lassen. „Die Studie sollte das Missbrauchspotenzial untersuchen und die Frage klären, inwieweit die Praxen entlastet werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Tele-AU für ausgewählte Indikationen grundsätzlich geeignet ist.“

Zur Erinnerung: Aktuell gilt, dass Ärzte bei Patienten, die keine schwere Symptomatik aufweisen und über Beschwerden der oberen Atemwege klagen, telefonisch die AU für zunächst sieben Kalendertage feststellen und bescheinigen können. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage im Anschluss ist möglich. Damit soll verhindert werden, dass nur leicht erkrankte, aber möglicherweise mit SARS-CoV-2 infizierte Patienten in die Praxis kommen und andere Patienten sowie das Praxisteam infizieren. (ger)

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