Elektronische Patientenakte

Marburger Bund warnt vor Insellösungen

Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte dürfen keine Abstriche bei der Datensicherheit gemacht werden, fordert der Marburger Bund.

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Künftig soll es Patientenakten in elektronischer Form geben.

Künftig soll es Patientenakten in elektronischer Form geben.

© Christian Ohde / chromorange / picture-alliance

BERLIN. Aei der Einführung einer elektronischen Patientenakte stehen für den Marburger Bund (MB) die Datenhoheit des Patienten sowie Rechtssicherheit für Ärzte an oberster Stelle.

Deutlich spricht sich die Gewerkschaft gegen Insellösungen der Krankenkassen aus.

Die Nutzung elektronischer Patientenakten der Krankenkassen muss für Patienten freiwillig sein und die Speicherung der Daten oder auch nur Teilen davon, muss unter der vollen Hoheit ausschließlich der Patienten stehen, fordert der MB in einem Positionspapier.

Darüber hinaus sei sicherzustellen, dass Patienten bei der Nutzung und Pflege ihrer elektronischen Akte Anspruch auf Beratung durch einen Arzt haben.

Nicht alle Patienten sind in der Lage, ihre Daten regelmäßig zu aktualisieren

"Gerade die Patienten, die aufgrund ihres höheren Lebensalters, einer Vielzahl von Erkrankungen und der Einnahme verschiedener Medikamenten am meisten von einer elektronischen Patientenakte profitieren, werden gleichzeitig am wenigsten in der Lage sein, ihre Akte ganz allein zu einer sinnvollen Informationssammlung medizinischer Daten zu machen und diese regelmäßig zu aktualisieren", warnt der MB.

Intensive ärztliche Beratung benötigten auch Patienten mit potenziell stigmatisierenden Erkrankungen wie psychischen Leiden.

Das gleiche gelte für Patienten mit schwerwiegenden Diagnosen zum Beispiel aus dem Bereich der Humangenetik. Hier bestehe ein besonderes Interesse, dass die Informationen im geschützten Arzt-Patienten-Verhältnis bleiben.

Insellösungen für E-Akten der Krankenkassen müssten verhindert werden, fordert der MB. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Ärzte in Praxen und Kliniken bei jedem Patienten aufs Neue mit einem anderen Aktenstandard konfrontiert würden. (chb)

Wir haben den Artikel aktualisiert am 23.7.2018 um 15:47 Uhr.

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