Kommentar
Medizinprodukte: Schnelle Kurskorrektur dringend nötig
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Bestes Beispiel: Die novellierte EU-Medizinprodukteverordnung.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Bestes Beispiel: Die novellierte EU-Medizinprodukteverordnung.
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