Digitalisierung

Neue Daten fordern Ärzte heraus

Müssen Ärzte bald auf Daten zurückgreifen, die Patienten selbst erhoben haben? Ein neues Haftungsproblem tut sich auf.

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BERLIN. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die Beziehung zwischen Arzt und Patienten deutlich verändern.

Davon ist Oliver Schenk, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), überzeugt. Denn mit der Technik werden unzählige Daten erhoben, die bei Diagnose und Therapie wichtige Informationen liefern könnten.

"Eine schwierige Frage wird beispielsweise sein, ob der Arzt künftig auch auf jene Daten zurückgreifen muss, die der Patient selbst über Fitness-Armbänder oder Apps von sich sammelt", sagte Schenk bei einer Veranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVmed) in Berlin.

Etwa 75 Prozent der Bevölkerung seien bereit, über Sensor-Armbänder, Apps und Handy die eigene körperliche Aktivität, das Ernährungsverhalten oder auch die Stimmung messen und auswerten zu lassen. "Schnell kann ein Arzt dann zur Rede gestellt werden, wenn er die Daten des Self-Tracking nicht in seine Diagnose einbezieht, eine Gefährdung aber darüber absehbar war", sagte er.

"Durchbrüche in der Medizin"

Im digitalen Zeitalter werde die gute Arzt-Patienten-Kommunikation daher noch mehr zum "Dreh- und Angelpunkt" in der Versorgung. Der Arzt müsse Wege weisen, Information verständlich vermitteln und den Kranken in die Therapiewahl einbeziehen, sagte Schenk.

Oliver Schenk, im BMG für die Telematik verantwortlich, hatte zunächst ein überaus enthusiastisches Bild von der künftigen digitalisierten Medizin gezeichnet. "Durchbrüche in der Medizin" und "neue Möglichkeiten der Behandlung" werde es geben, die alle "irre beeindrucken".

Mit dem E-Health-Gesetz habe die Politik die Basis gelegt, auf der eine sichere digitale Infrastruktur aufzubauen ist. "Die gesetzten Termine erzeugen Druck. Wir werden das Projekt zügig ins Ziel bringen", versicherte er.

Deutlich machte Schenk aber auch, dass mit den Daten neue Fragen auftauchen. Zum Beispiel, ob die Technik den Patienten auch dazu verpflichte, sich den entsprechenden Informationen zu stellen. Schließlich könne eine Genanalyse auf die Disposition für eine bestimmte Krankheit hinweisen.

"Die Frage ist jedoch, ob ich das als Patient wissen will oder auch muss", sagte Schenk. Auch neue Abrechnungs-Szenarien jenseits von Klinik und Vertragsarzt schloss er nicht aus, etwa wenn sich aus einer Datenanalyse eine bestimmte Behandlung ableiten lasse. (wer)

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