Weiterbildung

Neue Strukturen nur mit finanzieller Förderung

Stärkung der ambulanten Weiterbildung ist nötig, aber noch fehlt dafür ein finanzieller Rahmen, so die Delegierten. Auch innerärztlich werden Debatten über die Gestaltung der Weiterbildungsordnung geführt.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Intensive Diskussion in der Arbeitssitzung zum Thema Weiterbildung auf dem Ärztetag in Frankfurt.

Intensive Diskussion in der Arbeitssitzung zum Thema Weiterbildung auf dem Ärztetag in Frankfurt.

© Alex Kraus

FRANKFURT/MAIN. Selten so viel Einigkeit beim Thema Weiterbildung auf einem 118. Deutschen Ärztetag: Die Delegierten sprachen sich ausdrücklich für eine Förderung der ambulanten Weiterbildung aus.

"Die Unterschiede zwischen ambulanten und stationären Sektor machen es erforderlich, dass die Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung vergleichbar zum Förderprogramm Allgemeinmedizin vom Gesetzgeber eigenständig im SGB V geregelt wird", heißt es im Leitantrag, der mit großer Mehrheit am Freitag verabschiedet wurde.

Ebenso wurde der Beschluss der Gesundheitspolitiker in Berlin begrüßt, im Versorgungsstärkungsgesetz die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung im SGB V zu verankern.

"Damit wird der ambulanten Weiterbildung in der Allgemeinmedizin grundsätzlich ein höherer Stellenwert zugewiesen", heißt es in dem Leitantrag.

Noch am Mittwoch hatte der Ärztetag das Vorhaben, Kompetenzzentren für Allgemeinmedizin außerhalb des Kammersystems zu fördern, abgelehnt.

Derzeit fehlten allerdings die Modelle für die Finanzierung der fachärztlichen ambulanten Weiterbildung, beklagten die Delegierten.

Gelder weitergeben an Weiterbilder in der Praxis

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In einem Bericht legte Dr. Ulrich Clever, Präsident der Kammer Baden-Württemberg und Vorsitzender des Ausschusses "Ambulante Versorgung" dazu ein entsprechendes Modell vor: Demnach sollen bei den Landesärztekammern gemeinsam mit den KVen Geschäftsstellen zur ambulanten Weiterbildung aufgebaut werden. Diese erhalten und verwalten Fördermittel, die vom Bund, KVen und in Einzelfällen auch von den Landesregierungen kommen sollen.

Diese Gelder werden an den Weiterbilder in der Praxis weitergereicht, der es in Form eines Gehaltes an den Weiterbildungsassistenten auszahlt.

Die ärztlichen Leistungen des Assistenten sollen bei der Abrechnung mit der KV einbezogen werden. Dem übergeordnet soll es eine Lenkungsgruppe aus BÄK und KBV geben, die mit den Kostenträgern verhandelt. Dabei solle das Gehalt den "tariflichen Konditionen, die denen der angestellten Ärzte im Krankenhaus entsprechen", heißt es in einem weiteren Beschluss.

Der Tagesordnungspunkt Weiterbildung startete am Freitagmorgen mit 35 Anträgen - 32 davon überwiesen die Delegierten in den Vorstand, um den Diskussionsprozess nicht bereits jetzt auf Ergebnisse festzulegen.

Diskussionsstoff unter Fachgruppen

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In seinem Bericht schwor Dr. Franz Joseph Bartmann, Präsident in Schleswig-Holstein und Vorsitzender der BÄK-Weiterbildungsgremien, die Delegierten auf eine Philosophie ein: "Ich möchte sichergehen, dass wir noch alle die gleiche Vorstellung über die Weiterbildung haben."

Denn: "Weiterbildung ist ärztliche Berufsausübung, die Ausbildung zum Arzt ist mit der Approbation abgeschlossen."

Diese beiden Grundsätzlichkeiten dürften in der innerärztlichen Diskussion nicht untergehen.

Bartmann sieht noch viel Diskussionsstoff unter den Fachgruppen. Derzeit seien 25 Weiterbildungs-Bezeichnungen in Bearbeitung. Ziel sei es, alle für alle Weiterbildungen einheitliche Kriterien zu erarbeiten.

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