Die wichtigste Änderung zum 1. Oktober ist wohl eine Neuerung, die verschoben wird: Die neue Heilmittelrichtlinie. Dafür am Start: die Software für die Dokumentation in Krebsfrüherkennungsprogrammen.
Erst die PCR im EBM, dann Antikörper, jetzt Antigene: Vertragsärzte können nun auch SARS-CoV-2-Antigene auf Kassenkosten im Labor detektieren lassen. Gleichzeitig wird die Abstrichpauschale abgewertet. Aber es gibt einen neuen Zuschlag.
Bei der Behandlung von Privatpatienten erhalten niedergelassene Ärzte bis Ende 2020 weiterhin eine Hygienepauschale, um Corona-Mehrkosten zu decken. Doch ab Oktober gilt ein anderer Abrechnungssatz als bisher.
Die auf drei Jahre ausgelegte Erhöhung der Arzthonorare in der gesetzlichen Unfallversicherung ist jetzt komplett: Zum 1. Oktober wird die vierte Stufe der UV-GOÄ-Erhöhung gezündet.
Die Vakuumversiegelungstherapie von Wunden ist ab dem 1. Oktober im EBM abgebildet. Unterschieden wird bei der Abrechnung zwischen primärem und sekundärem Wundverschluss.
Nichtärztliche Praxisassistenten bekommen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband mehr Zeit eingeräumt, um den Nachweis des Refresher-Kurses zu erbringen.
Mit einer Leistungsziffer und drei Kostenpauschalen hält die Vakuumtherapie zur sekundären Wundheilung jetzt auch Einzug in die hausärztliche Kassenpraxis.