Formulare

Muster 10A wird um Check-up 35 ergänzt

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Berlin. Zum 1. Oktober ändern sich drei Formulare in der vertragsärztlichen Versorgung: die Laborüberweisung (Muster 10), der Laboranforderungsschein (Muster 10A) und das Muster 12 für die Verordnung häuslicher Krankenpflege. Das hat die KBV gemeldet.

  • Muster 10: Auf dem Überweisungsschein für Laboruntersuchungen als Auftragsleistung wird ein Feld „SSW“ eingeführt, um die Angabe der Schwangerschaftswoche zu ermöglichen. Außerdem wird auf Muster 10 und Muster 10A das Feld „ggf. Kennziffer“ ersetzt durch das Feld „Knappschaftskennziffer“.
  • Muster 10A: Der Laboranforderungsschein wird um die Rubrik „Gesundheitsuntersuchungen“ (Check-up 35 bzw. 18) ergänzt. Hier gibt es drei neue Felder für die Untersuchungen ohne Materialbezug Harnstreifentest (EBM-Position 32880), Nüchternplasmaglukose (32881) und Lipidprofil (32882). Anstelle des Feldes „Diagnosen“ wird auf dem Formular 10A ein Freitextfeld für „Zusätzliche Angaben zu Untersuchungen“ geschaffen. Es ist zur Angabe von Informationen zu den angeforderten Untersuchungen (z.B. Urinsammelzeit und -sammelmenge bei Kreatinin-Clearance) oder den Patienten betreffenden Informationen (Hinweise auf Medikamente, die Einfluss auf Untersuchungsergebnisse haben können) vorgesehen.
  • Muster 12: Das Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege wird infolge einiger Neuerungen bei der Verordnung wundversorgender Maßnahmen angepasst. Neu eingeführt wird ein eigenes Feld zur Angabe der „Wundart“. Zudem auf dem Formular nun nach akuter und chronischer Wundversorgung unterschieden werden. Auch ein „Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung“ kann nun angekreuzt werden. (syc)

Alte Formulare dürfen ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet werden. Die neuen Formulare 10, 10A und 12 sollten dann in der Praxis-EDV hinterlegt sein.

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