Versorgungs-Qualität
Zusatznutzen ab jetzt in der Rezept-Software
Berlin. Mit dreimonatiger Verzögerung startet zum 1. Oktober die Anzeige der Nutzenbewertungsbeschlüsse des GBA in der Praxis-EDV. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass Informationen über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel „für Ärzte im Praxisalltag einfacher und schneller zugänglich sind“, wie es in der Begründung zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz von 2017 heißt. Was die Verordnungsprogramme diesbezüglich abzubilden haben, ist ausführlich in der „Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung“ (Online unter: bit.ly/3icgPUs) geregelt. Darunter die für Ärzte wichtigsten Punkte:
- Die Patientengruppen, für die ein Zusatznutzen des betreffenden Arzneimittels anerkannt ist,
- die Anforderungen an die qualitätsgesicherte Anwendung,
- die Angabe, ob für das Arzneimittel eine anwendungsbegleitende Datenerhebung gefordert wird und ob die Befugnis zur Verordnung auf Leistungserbringer beschränkt worden ist, die an dieser Datenerhebung mitwirken. (cw)