Urteil

Nicht jeder hat Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Veröffentlicht:

ERFURT. Der Anspruch von Arbeitnehmern auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gilt nicht in Gaststätten oder Casinos, in denen das Rauchen nach Landesrecht ausnahmsweise erlaubt ist.

Der Arbeitgeber muss sich hier allerdings bemühen, "die Gesundheitsgefährdung zu minimieren", urteilte nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Es wies damit einen Croupier aus einem Spielcasino in Hessen ab. Durch eine Ausnahme im Hessischen Nichtraucherschutzgesetz gab es dort einen Raucherraum. Der Croupier verlangte, dort nicht mehr eingesetzt zu werden.

Laut BAG besteht ein solcher Anspruch nicht. Auch habe sich der Arbeitgeber durch gute Belüftung und Teilung der Dienste bemüht, die Belastung gering zu halten. (mwo)

Az.: 9 AZR 347/15

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte.

© Daniel Karmann/dpa

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt