Telemedizin
Nordost-Ärzte hadern mit Videosprechstunde
Die Nachfrage wäre da: Jeder Zweite in Mecklenburg-Vorpommern würde die ärztliche Videosprechstunde in Anspruch nehmen. Allein auf der Angebotsseite herrscht Zurückhaltung.
Veröffentlicht:Eine aktuelle, nicht-repräsentative Umfrage zu Angebot und Nachfrage der Videosprechstunde in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns kommt jetzt zu einem ähnlichen Ergebnis. Demnach gaben lediglich zwei Prozent der insgesamt 500 Befragten an, dass ihre Haus- und Fachärzte Videosprechstunden anbieten.
Jeder Zweite würde Angebot nutzen
Immerhin 72 Prozent der Befragten kennen die Videosprechstunde, 53 Prozent würden sie nutzen, wenn es das Angebot gäbe. „Leider klaffen Wunsch und Wirklichkeit beim Einsatz von Videosprechstunden weit auseinander“, erklärt Professor Philip Walther, Studiendekan für Gesundheitsökonomie in Hamburg, der die im Rahmen der Abschlussarbeit von Paulina Eing durchgeführte Umfrage betreute. „So hat bisher zwar eine Erhöhung beim Bekanntheitsgrad von Videosprechstunden bei den Patienten beziehungsweise bei der Bevölkerung stattgefunden, das Angebot ist seitens der Ärzte aber noch gering.“
Walther führt die geringe Nachfrage auf eine möglicherweise „nicht als attraktiv angesehene Vergütung der Videosprechstunde“ zurück, aber auch auf „technisch organisatorische Umstände wie die organisatorische Einbindung in die Praxisprozesse“.
Für strukturschwache Regionen sei der Einsatz telemedizinischer Anwendungen für eine ausreichende flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung in Zukunft jedoch unerlässlich. „Das Digitale Versorgung Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums hat bereits die Weichen gestellt, um die Attraktivität und Akzeptanz der Videosprechstunde sowohl für Ärzte als auch für Patienten zu erhöhen“, resümiert optimistisch Peter Zeggel, Geschäftsführer der Arztkonsultation ak GmbH aus Schwerin und ebenfalls an der Studie beteiligt.
Die Umfrage ergab auch, dass Patienten aus strukturschwachen Regionen die Videosprechstunde vor allem bei akuten Beschwerden, zur Ausstellung eines Rezepts, im Notfall oder bei Immobilität nutzen würden. Vorteilen seien insbesondere die Zeitersparnis und Ortsunabhängigkeit.