Eltern streiten über Kinderimpfung

Notfalls entscheidet Familiengericht

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Werden sorgeberechtigte Eltern nicht einig, wogegen ihre Kinder geimpft werden sollen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem der Elternteile übertragen. Darauf weist die Württembergische Versicherung mit Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main hin.

Im konkreten Fall wollte eine Mutter ihre Kinder unter anderem gegen Masern impfen lassen. Ihr Mann war dagegen.

Die Mutter beantragte beim Amtsgericht die alleinige Entscheidungskompetenz. Dieses war der Ansicht, dass es sich um keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handle und die Mutter auch ohne Beschluss alleine entscheiden könne.

Das OLG teilte diese Auffassung nicht. (maw)

OLG Frankfurt am Main

Az.: 6 UF 150/15

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sterile Knochenentzündungen

Chronische nicht-bakterielle Osteitis: Erstmals Empfehlungen formuliert

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung