Anklage erhoben

Orthopäde und Sanitätshaus sollen Kassen betrogen haben

Ein Berliner Arzt soll Patienten direkt in seiner Praxis mit zuvor verordneten Hilfsmitteln versorgt haben.

Veröffentlicht:

Berlin. Weil sie unerlaubt eng zusammengearbeitet und so Krankenkassen betrogen haben sollen, haben ein Orthopäde und die Inhaberin eines Sanitätshauses Ärger mit der Justiz.

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 67-Jährigen und der 82-Jährigen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 1.334 Fällen vor, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Es sei Anklage beim Amtsgericht Tiergarten erhoben worden.

Diversen gesetzlichen Krankenkassen soll laut Ermittler durch die unzulässigen Abrechnungen im Zeitraum von 2015 bis Juni 2021 ein Schaden von insgesamt rund 786.000 Euro entstanden sein.

Der Orthopäde soll diverse Hilfsmittel verordnet haben, etwa Einlagen, Bandagen, Orthesen oder Schuhe. Diese sollen seine Patienten und Patientinnen dann direkt in seiner Praxis erhalten haben – in einem Raum, den das Sanitätshaus dort angemietet hatte.

Diese Form der Zusammenarbeit sei nicht erlaubt, so die Staatsanwaltschaft. Die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten sei unzulässig, soweit es sich nicht um Hilfsmittel handele, die zur Versorgung in Notfällen benötigt würden. (dpa)

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Kommentare
Hans Christoph 25.07.202318:24 Uhr

Bereits die Überschrift ist laienhaft bzw. total daneben..warum ? ein Sanitätshaus kann nicht betrügen, sondern eben NUR Personen..oder?
Einige grundsätzliche Feststellungen, auch für Laien verständlich :

1. Laut Patientenbefragungen wünschen sich über 90 % der Patient/innen "konkrete" Abrechnungen über die jeweilige
Arztbehandlung, oder die Kosten des Klinikaufenthaltes !!
2. Laut Patientenbefragungen wissen Patient/innen schlichtweg NICHT , bereits seit 2004 , kein Schreibfehler, ist der
behandelnde Arzt bzw. die Klinik lt. § 305 SGB V verpflichtet unmittelbar nach Behandlung " Patientenquittung"
auszuhändigen !!
3. Wiewohl dieses "PatientenRECHT " bereits seit 2004, also fast 20 JAHRE besteht / existiert = still ruht der See....
Selbst die Krankenkassenmitarbeiter/innen sind NICHT im Bilde... oder wollen abwiegeln !! warum ???
4. Wer als Patient/ in, basierend auf dem fast 20 Jahre existierenden GESETZ, z.B. die 1/4 jährliche Kostenabrechnung
Bitmark anfordert wird sich wundern.... Ohne juristischen Beistand ist diese persönliche Abrechnung i.d.R. NICHT
von seiner "un" gesetzlichen Zwangskasse zu erlangen...!!! Probieren geht über studieren !!
All` dies legt die Vermutung nahe gesetzliche Krankenkassen , zumindest die Vorstände, haben KEINERLEI Interesse
an Transparenz, im Sinne von uns Zwangsbeitragszahler/innen.
Es bedurfte nicht mal juristischer Kenntnisse, NUR normalem Verstand ,die dem jeweiligen Patienten ausgehändigten
Belege (Patientenquittungen) mit 1/4 jährlicher Bitmark Abrechnung zu vergleichen.
Die Überführung betrügerischer Ärzte, Zahnärzte, etc. wäre eine "total leichte Übung" , ohne zunächst Ermittlungsbehörden. Quizfrage... ein Schelm der sich dabei etwas denkt... was wohl dahinterstecken mag ?? Quintessenz was nutzen Gesetze ?? PRO Senioren PAKT

Hans Christoph antwortete am 26.07.202314:58 Uhr

die gesetzlichen Zwangskrankenkassen wären die ersten Anlaufstellen für solche leicht nachweisbaren Betrügereien...
Funktioniert aber NICHT.. Patienten die solche schlicht nachweisbaren Betrügereien der GKV melden erhalten eine Standardantwort ... über das Ergebnis, und was im konkreten Falle ev. geschieht, würde nicht informiert..habe der Patient KEIN Anspruch.. aha... so sieht Transparenz in Deutschland aus... Juristisch gibt es da den Begriff der Verdunkelungsgefahr.. Unterschlagung von Beweismaterial... oder? PRO Senioren PAKT

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