Corona/Abrechnung
PKV-Hygienepauschale wird verlängert, aber abgewertet
Bis Ende März 2022 können Ärzte bei jedem Patientenkontakt für den erhöhten Hygieneaufwand die GOÄ 383 analog zum 2,3-fachen Satz veranschlagen. Das entspricht 4,02 Euro.
Veröffentlicht:Berlin. Anders als ursprünglich vorgesehen werden die privaten Krankenversicherer (PKV) und die Beihilfeträger niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei der Versorgung von Privatversicherten auch im ersten Quartal 2022 eine Hygienepauschale zahlen. Sie wird allerdings noch einmal abgesenkt.
Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträger haben sich darauf verständigt, dass von Anfang Januar bis Ende März 2022 in den Praxen bei jedem persönlichen Patientenkontakt für den erhöhten Hygieneaufwand die GOÄ-Nr. 383 analog zum 2,3-fachen Satz veranschlagt werden kann. Das entspricht 4,02 Euro. Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten denselben Betrag. Zurzeit können Ärztinnen und Ärzte für den Corona-bedingten Zusatzaufwand die GOÄ-Nr. 245 analog (6,41 Euro) abrechnen. Diese Regelung sollte eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen.
BÄK-Präsident spricht von „Entgegenkommen“
Als der Zuschlag im Mai 2020 erstmals vereinbart wurde, war er noch mit 14,75 Euro bewertet worden. Damit sollte dem Aufwand für die Umrüstung der Praxen Rechnung getragen werden, der durch die erhöhten Hygiene- und Sicherheitsanforderungen notwendig geworden war. Trotz der jetzt erfolgten Absenkung auf 4,02 Euro bleibt es ein Entgegenkommen der PKV, den organisatorischen Zusatzaufwand der Praxen abzubilden, sagt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt der „Ärzte Zeitung“.
Die privaten Krankenversicherer hätten sich in der gesamten Zeit der Krise als gute Partner erwiesen, lobt er die Verhandlungspartner. „Sie waren außerordentlich flexibel und verständnisvoll.“ Die von PKV und Beihilfe gezahlten Extra-Vergütungen seien für die Bewältigung des Mehraufwandes in den Praxen hilfreich gewesen, sagt Reinhardt. Nach Angaben des PKV-Verbands summieren sich die Zahlungen für die Hygienepauschale bei Ärzten und Psychotherapeuten bis Ende dieses Jahres auf über 1,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen knapp 300 Millionen Euro für die Zahnärzte.
Arztbesuche sollten nicht verschoben werden
Es gehe bei den PKV-Zahlungen um ein Vielfaches dessen, was die gesetzlichen Krankenkassen mit einer Pauschale von 22 Cent pro Quartal leisteten, sagt der BÄK-Präsident. „Die PKV zeigt ein größeres Verständnis für den Mehraufwand, den wir in unseren Praxen haben“, betont Reinhardt, der selbst einmal in der Woche noch in seiner Bielefelder Hausarztpraxis arbeitet. Was sich aktuell in den Praxen abspiele, habe er in den 30 Jahren seiner Tätigkeit noch nicht erlebt.
„Wir leisten weiter einen starken Beitrag, um die Ärztinnen und Ärzte in der Pandemie zu unterstützen“, sagt PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther. Es sei wichtig, dass Patienten mit akuten Beschwerden und chronischen Erkrankungen Arztbesuche nicht aus Angst vor Corona aufschieben und so ihre gesundheitlichen Risiken erhöhen. (iss)