Notfalldaten und eMP

Pauschalen für Praxen liegen bei 530 Euro

KBV und Kassen haben sich auf eine Neufassung der Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur geeinigt. Damit soll der Start der nächsten eGK-Anwendungen gefördert werden.

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BERLIN. Auch die nächste Stufe der Anwendungen der Telematikinfrastruktur – Notfalldaten und E-Medikationsplan – soll über Förderpauschalen in den Arztpraxen vorangebracht werden. Die Höhe der Förderung, die in der neugefassten Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur festgelegt worden ist, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt bekannt gegeben.

Demnach sollen Praxen, sobald sie die benötigten Komponenten für die Anwendungen des NFDM (Notfalldatenmanagements) und des elektronischen Medikationsplans (eMP) vorhalten, eine einmalige Pauschale in Höhe von 530 Euro erhalten. Außerdem erhöht sich die bestehende Betriebskostenpauschale, die unter anderem für den Konnektor gezahlt wird, um 4,50 Euro je Quartal.

Für die Übertragung des Notfalldatensatzes und des elektronischen Medikationsplans auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) werden stationäre Kartenterminals auch im Behandlungszimmer benötigt. Pro Kartenterminal (Anzahl in Abhängigkeit von den Fallzahlen) bekommen Praxen außerdem 435 Euro.

Ebenso steht jetzt fest, dass Arztpraxen für die Teilnahme an einem Feldtest mit 4500 Euro je Praxis unterstützt werden. Hersteller bekommen laut KBV einmalig 10.000 Euro je angeschlossener Vertragsarztpraxis.

Die Feldtests müssen von den Herstellern von Komponenten für die Telematikinfrastruktur nach dem neuen Marktmodell der gematik vor der Zulassung durchgeführt werden. Das Marktmodell soll die Einführung der TI-Komponenten beschleunigen.

Die Betreibergesellschaft gematik hat am Donnerstag auch mitgeteilt, dass an den Feldtests jeweils 70 bis 75 Arztpraxen, acht Apotheken, eine KV-Notfalldienstpraxis sowie ein Krankenhaus teilnehmen sollen. Die Feldtests sollen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

Nachdem der Rollout-Zeitraum der TI bis Ende 2018 verlängert worden ist, sind nun laut KBV die Abschlagszahlungen für den TI-Anschluss angepasst worden. Bekanntlich sinkt die Höhe der Abschlagszahlung jedes Quartal. Die genaue Höhe der neuen Abschlagszahlungen soll spätestens bis 28. Februar bekannt gegeben werden.

Nicht zuletzt haben die Vertragspartner beschlossen, dass die Förderung des E-Arztbriefes (28 Cent fürs Versenden, 27 Cent fürs Empfangen eines E-Arztbriefes) verlängert wird. Die Finanzierung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. (ger)

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