Pflegeheim wehrt sich erfolgreich gegen Bericht

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MÜNSTER (dpa). Das Sozialgericht Münster hat die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung für ein Pflegeheim im Internet vorläufig gestoppt. Der Beschluss im Eilverfahren sei aber noch keine Entscheidung in der Hauptsache, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es folgte dem Antrag des Pflegeheims in Münster. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatte die "Pflege und medizinische Versorgung" in der Einrichtung als mangelhaft eingestuft. Eine Veröffentlichung im Internet würde erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten, entschieden die Richter. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Az.: S 6 P 202/09 ER

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