Bund der Steuerzahler

Pflegekammer als Geldverschwendung gebrandmarkt

Millionengrab und unnützes Prestigeobjekt? Der Bund der Steuerzahler moniert die völlig realitätsferne Zielsetzung und Realisierung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die Pflegekammer in Schleswig-Holstein sorgt immer wieder für Unmut bei den Pflegern selbst. (Archivbild)

Die Pflegekammer in Schleswig-Holstein sorgt immer wieder für Unmut bei den Pflegern selbst. (Archivbild)

© rtn, ute strait / picture alliance

Berlin. Steuergelder laden seit eh und je auch in gefestigten Demokratien zur Verschwendung ein. Der Bunde der Steuerzahler (BdSt) hat in seinem am Dienstag veröffentlichten, aktuellen Schwarzbuch Beispiele für den wenig sparsamen Umgang mit dem Geld der Staatsbürger gesammelt.

So habe eine Totholz-Hecke abgerissen werden müssen, da keine Baugenehmigung vorgelegen habe – 30.000 Euro verschwendet. Eine historische Brücke werde aufwändig saniert, obwohl sie keinen Nutzwert mehr habe – macht 200.000 Euro. Und schließlich ein Grandhotel auf dem Bonner Petersberg, das dem Bund gehört und den Steuerzahlern ein Verlustgeschäft von bislang sieben Millionen Euro einbrachte.

Eine Verschwendung von Steuermitteln in Millionenhöhe prangert der BdSt mit Blick auf die pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein an. Als die damals rot-grüne Regierungskoalition im schleswig-holsteinischen Landtag im Juli 2015 das Gesetz zur Errichtung der Pflegeberufekammer beschlossen habe, erinnert der Autor des Schwarzbuch-Beitrags, sei man davon überzeugt gewesen, den rund 30.000 Angehörigen der Pflegeberufe etwas Gutes zu tun. Denn: Eine repräsentative Befragung hatte ergeben, dass die hauptberuflichen Pflegekräfte eine bessere Vertretung wünschten.

Wer soll die Beiträge bezahlen?

Doch offenbar sei längst nicht allen klar gewesen, dass eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag verbunden ist. Gegenüber den bekannten Kammerberufen unterschieden sich die Pflegekräfte dadurch, dass sie überwiegend im Angestelltenverhältnis tätig seien, ein unterdurchschnittliches Gehaltsniveau hätten und es sehr viele Teilzeitbeschäftigte gebe, denen es schwerfalle, den Beitrag aufzubringen. Dennoch trat eine erste Kammerversammlung zusammen und beschloss die Beitragssatzung, die mit dem Jahr 2019 beginnen sollte.

Dagegen gab und gibt es scharfe Proteste mit regelmäßigen Demonstrationen vor dem Landeshaus. Besserung sei nicht in Sicht, so der BdSt. Denn: „Bis heute sind weder alle Pflegekräfte registriert noch hat es einen ersten regulären Beitragseinzug gegeben.

Doch es gibt Kosten: Die Pflegeberufekammer mit Sitz in Neumünster beschäftigt rund 30 Vollzeitkräfte, die sich überwiegend mit der Registrierung der Mitglieder beschäftigen“, heißt es im Schwarzbuch.

Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Als Anschubfinanzierung habe der Landtag seinerzeit 600.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die restlichen Kosten wurden zunächst über Kredite finanziert, die langfristig die Beiträge erhöhen werden. Folge sei der Wunsch nach einer zusätzlichen Landesfinanzierung gewesen.

Jetzt gebe es einen Kompromiss: Der Landtag stelle für 2019 noch einmal drei Millionen Euro Anschubfinanzierung zur Verfügung, 2020 müssten dann aber alle Beiträge fristgerecht eingetrieben werden.

Im Gegenzug solle es im ersten Quartal 2021 eine Urabstimmung unter allen registrierten Mitgliedern geben, ob diese eine Pflegeberufekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Zwangsbeitrag behalten wollen. „Lehnt die Mehrheit der Pflegekräfte die Kammermitgliedschaft ab, erweist sich die Gründung als eine sehr teure Fehlentscheidung“, so die Conclusio des Autors.

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Prof. Dr. Ingo Heberlein 28.10.202009:54 Uhr

Unberücksichtigt bleibt, dass die Pflegekammern, wie die Ärztekammern, eine gesundheitspolitisch wichtige Aufgabe haben: die Registrierung der Berufsangehörigen, um in Krisenzeiten einen aktuellen Überblick über die vorhandenen Qualifikationen zu haben. Irgendwer muss diese Aufgabe übernehmen, weil es sich nicht nur um einen systemrelevanten, sondern einen systemkritischen Beruf handelt. Wenn das nicht die Pflegekammern in Selbstverwaltung der Angehörigen der Pflegeberufe machen, dann muss es das Sozial- bzw. Gesundheitsministerium machen. Ohne geht es nicht!

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