Gute Nachrichten des Jahres 2023

Positiver Jahresrückblick: Vom Budgetdeckel befreit – die Pädiater

Die Aufhebung der Budgetierung der Honorare im hausärztlichen Bereich hat sich die Ampel vorgenommen. Zumindest für die Pädiater ist das Ziel erreicht – aus unserer Serie zu guten Nachrichten im Jahr 2023.

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Gute Nachrichten aus dem Jahr 2023: Das ist unsere Serie dazu.

Gute Nachrichten aus dem Jahr 2023: Das ist unsere Serie dazu.

© [M] Aliaksandr / stock.adobe.com

Dieses Ziel hat der Ende November abgetretene langjährige Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) Dr. Thomas Fischbach noch erreicht: die Entbudgetierung der kinder- und jugendärztlichen Honorare in der vertragsärztlichen Versorgung. Er sieht darin kein Allheilmittel, sondern nur nur einen Schritt in die richtige Richtung, der den Praxen in ihrer Notlage Entlastung bringe.

Beschlossen wurde die Entbudgetierung zusammen mit der Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im März. Als Vorhaben definiert wurde sie bereits im Koalitionsvertrag – für den gesamten hausärztlichen Bereich, konkret angekündigt dann Ende 2022, als die Versorgungslage angesichts vieler Atemwegsinfekte bei Kindern die Lage in den Praxen zuspitzte.

Welche Kosten gehen mit der Entbudgetierung einher?

Von Anfang an umstritten war die Art und Weise der Entbudgetierung: Die Fachärzte aus dem Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) forderten beispielsweise eine „echte Entbudgetierung“ der pädiatrischen Leistungen, so wie zum Beispiel Vorsorgeleistungen extrabudgetär zum vollen EBM-Satz vergütet werden. Auch die KBV schloss sich dieser Forderung an, Entbudgetierung sei „keine Raketenwissenschaft“, formulierte KBV-Chef Gassen. Außerdem wurde kritisiert, dass lediglich die Allgemeine Pädiatrie ausgenommen werden solle von der Budgetierung. Dass die Aufhebung des Honorardeckels gar nicht so teuer ist, zeigten die Berechnungen des BMG, die auf 25 Millionen Euro zusätzliche Kosten für die Krankenkassen verwiesen.

Die Form der Entbudgetierung der Kinderheilkunde sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zumindest von der Fachgruppe selbst akzeptiert worden, um so mehr, als am Ende doch auch die schwerpunktorientierte Kinder- und Jugendmedizin in die Entdeckelung mit einbezogen worden ist. Die Regel ist schließlich am 1. April 2023 in Kraft getreten.

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Die Pädiater sollten eigentlich nur der erste Schritt sein. Seit dem Frühjahr hat Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) immer wieder beteuert, dass auch die Hausärztinnen und Hausärzte „zeitnah“ in den Genuss der Entbudgetierung kommen würden und dass eine Regelung in Arbeit sei. Eine Gesetzesinitiative ist indes noch nicht in Sicht. Sicher ist, dass die Hausärztinnen und Hausärzte des Bundesverbands eine Entbudgetierung anstreben, wie sie die Pädiater bekommen haben, mittlerweile „MGV+“ genannt. Das nehme dort, wo keine Budgetnöte herrschen, den Hausärzten nichts weg, und dort wo nicht das volle Honorar ausbezahlt werde, sichere es die Auszahlung des Honorars zu EBM-Preisen, so der Verband. Vielleicht ist die Entbudgetierung des EBM-Kapitels 3 ja dann die gute Nachricht des Jahres 2024. (ger)

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