DGAUM-Jahrestagung
Prävention neu gedacht – etwa an der Werkbank
Das Präventionsgesetz hat sich bewährt, betont das Bundesgesundheitsministerium bei der DGAUM-Jahrestagung. Die Coronavirus-Pandemie zeige aber auch Schwachstellen.
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Schutzimpfungen am Arbeitsplatz sind ganz im Sinne des Präventionsgesetzes.
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Berlin/München. Bedingt durch die gegenwärtige Coronavirus-Pandemie wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) es dieses Jahr nicht mehr schaffen, seine noch ausstehende Stellungnahme zum ersten Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) zu verfassen. Darauf wies Dr. Thomas Steffen am Mittwoch in seinem Grußwort zur Eröffnung der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hin.
Wie der Staatssekretär im BMG hervorhob, sehe das BMG aber das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz, auf dem die Einrichtung der NPK fuße, bisher als Erfolg an. Die Mission, eine verbesserte Verhaltens- und Verhältnisprävention in den verschiedenen Lebenswelten der Menschen in Deutschland zu ermöglichen, werde schon erfüllt.
Als Beispiel nannte Steffen das Impfen an der Werkbank. Durch solche „niedrigschwelligen und stigmatisierungsfreien Gesundheitsangebote“ würden in der Lebenswelt Arbeitsplatz vor allem auch Menschen erreicht, die bis dato keine hohe Gesundheitskompetenz hätten und damit auch keine groß ausgeprägte Präventionskultur lebten.
Wie wirkt ein Lockdown auf die Präventionsbemühungen?
Aus der Corona-Pandemie habe man, wie er mit Blick auf die Stellungnahme zum Präventionsbericht ausführte, bereits gelernt, dass die Präventionsbemühungen in den verschiedenen Lebenswelten wie Arbeit, Kita oder Schule, aber auch in der Pflege stärker als bisher auf innovativen und vor allem auch digitalen Prozessen basieren müssten.
Für die Stellungnahme wolle das BMG unter anderem eruieren, wo der im März verhängte Lockdown welche Präventionsstrategien in welchem Umfang zum Stoppen gebracht habe und mit welchen Auswirkungen das verbunden gewesen sei.
260 Millionen Euro für die Betriebliche Gesundheitsförderung
Positiv hob Steffen hervor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihr Präventions-Engagement in den Lebenswelten wesentlich hochgefahren hätten. Hätten sie vor Inkrafttreten des Präventionsgesetzes noch 114 Millionen Euro für Prävention ausgegeben, habe sich dieser Betrag im vergangenen Jahr bereits auf 406 Millionen Euro belaufen.
Rund 260 Millionen Euro davon seien für Angebote im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) aufgewendet worden. Im Gegensatz zum unternehmensfinanzierten Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ist die BGF kassenfinanziert.
Das BMG lasse derzeit Modelle erarbeiten, wie die Sozialleistungsträger künftig noch enger im Sinne der Prävention in Lebenswelten zusammenarbeiten könnten, erläuterte Steffen. Ideal sei hier die Pflege, da innovative Präventionskonzepte nicht nur die Bewohner erreiche, sondern auch die Belegschaften. Zudem werde angestrebt, Synergieeffekte der NPK und der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz zu heben.