Professoren-Besoldung ist verfassungswidrig

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht fordert mehr Geld für Professoren. Das Gericht erklärte am Dienstag die hessische Regelung zur Bezahlung von Hochschullehrern für verfassungswidrig.

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Die Neuregelung verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten. Die Bezahlung von Hochschullehrern war 2005 bundesweit neu geregelt worden.

Hessen zahlt nicht die höchsten, aber auch nicht die niedrigsten Gehälter. Ein Chemieprofessor aus Marburg war mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes vor Gericht gezogen.

Er war 2005 mit einem Grundgehalt von zunächst 3890,03 Euro eingestellt worden. Dazu kamen sogenannte Leistungsbezüge in Höhe von 23,72 Euro.

Hessen muss Bezahlung neu regeln

Das sei zu wenig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht: Die Bezahlung widerspreche dem im Grundgesetz festgelegten Alimentationsprinzip, wonach der Staat seinen Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren muss. Das Land Hessen hat nun bis Ende des Jahres Zeit, die Bezahlung neu zu regeln.

Seit 2005 werden alle neu eingestellten Professoren nach Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen - nach der Grundstufe der Besoldungsgruppe W2 etwa so viel wie ein Regierungsrat oder ein Gymnasiallehrer in der höchsten Altersstufe.

Dafür haben die Universitäten die Möglichkeit, je nach Leistung Zulagen zu bezahlen. Die Bezahlung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Az. 2 BvL 4/10

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