Klage gegen BioNTech

Prozess wegen möglichen Corona-Impfschadens beginnt in Frankenthal

In der Pfalz wird die Klage einer Frau gegen BioNTech verhandelt. Sie wirft dem Pharmaunternehmen einen Corona-Impfschaden vor. Es ist nicht der erste Prozess dieser Art in Deutschland.

Veröffentlicht:

Frankenthal. Die Klage einer Frau wegen eines vermeintlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung wird am Dienstag vor dem Landgericht in Frankenthal (Pfalz) verhandelt. Die Frau aus Rheinland-Pfalz begründet ihre Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech nach Angaben des Gerichts damit, dass es nach einer zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei.

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Da die Ursache nicht habe festgestellt werden können, führe die Frau diese auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. BioNTech hält die Klage für unbegründet. Das Erscheinen der Klägerin und eines zum Abschluss eines etwaigen Vergleichs bevollmächtigten Vertreters der Beklagten wurde vom Gericht angeordnet. Weitere Termine sind zunächst nicht angesetzt, aber möglich.

Ursprünglich war der Prozess bereits für den 10. Oktober terminiert gewesen, musste aber damals wegen der Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten verschoben worden. Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland, es wurden bereits einige Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen. (dpa)

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Kommentare
Dr. Dr. Steffen Boxdorfer 21.12.202317:01 Uhr

Hallo Herr Kollege Graf,
ich habe die Patientin weder behandelt noch bin ich deren Anwalt.
Das ist nur meine Einschätzung, weil ich in meiner Praxis ähnliche Fallkonstellationen habe.
MkG
B.

Dr. Dr. Steffen Boxdorfer 20.12.202307:17 Uhr

Auch diese Klage wird wohl abgewiesen. Da bin ich mir sicher. Das Narrativ lautet: BioNTech ist von jeder Zahlung freizustellen.
So sind die Verträge.
Leider wird es wieder mal nicht zur Umkehr der Beweislast kommen.
Ich wünsche viel Glück und hoffe, die Klägerin hat einen cleveren Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Boxdorfer

Dr. Stefan Graf antwortete am 21.12.202309:40 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Boxdorfer, kennen Sie den Fall, die Patientin, deren mögliche Vorerkrankungen und die genauen Umstände? Ich weiß nichts drüber und halte mich daher von jeglicher Beurteilung zurück.
Mfg - Stefan Graf

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