Verordnung

Rechte für nichtärztliche Psychotherapeuten in Kraft

Veröffentlicht:

BERLIN. Die im März vom GBA beschlossenen Verordnungsbefugnisse für nichtärztliche Psychotherapeuten sind nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Donnerstag in Kraft getreten. Das gilt für die entsprechende Änderung der Soziotherapie-Richtlinie sowie der Krankenhauseinweisungsrichtlinie. Die entsprechende Änderung der Krankentransport-Richtlinie ist bereits seit 27. Mai in Kraft. Nur die Reha-Befugnisse stehen jetzt noch aus. Soziotherapie können nichtärztliche Psychotherapeuten künftig in gleichem Umfang wie Ärzte verordnen. Auch Klinikeinweisungen dürfen sie wegen psychischer Erkrankungen veranlassen, müssen sich bei einigen Diagnosen aber mit dem behandelnden Arzt abstimmen. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Suche nach Evidenzkriterien

IQWiG präsentiert Endpunkte für therapeutische Wundprodukte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schlecht für die Augen?

„Gutes" HDL-Cholesterin mit erhöhtem Glaukomrisiko assoziiert

REDUCE-AMI und ABYSS

Betablocker nach Herzinfarkt – so steht es um die Evidenz

EvidenzUpdate-Podcast

NVL-„Jubel“, SCOT-HEART-Kritik – und die Soundmaschine

Lesetipps
Personen greifen nach einer Angel mit Geldscheinen.

© mitay20 / stock.adobe.com

FAQ zum Zuschuss für angehende Ärzte

Weiterbildung: So kommen Sie an die Facharzt-Förderung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung