Verordnung

Rechte für nichtärztliche Psychotherapeuten in Kraft

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BERLIN. Die im März vom GBA beschlossenen Verordnungsbefugnisse für nichtärztliche Psychotherapeuten sind nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Donnerstag in Kraft getreten. Das gilt für die entsprechende Änderung der Soziotherapie-Richtlinie sowie der Krankenhauseinweisungsrichtlinie. Die entsprechende Änderung der Krankentransport-Richtlinie ist bereits seit 27. Mai in Kraft. Nur die Reha-Befugnisse stehen jetzt noch aus. Soziotherapie können nichtärztliche Psychotherapeuten künftig in gleichem Umfang wie Ärzte verordnen. Auch Klinikeinweisungen dürfen sie wegen psychischer Erkrankungen veranlassen, müssen sich bei einigen Diagnosen aber mit dem behandelnden Arzt abstimmen. (cw)

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