Verordnung

Rechte für nichtärztliche Psychotherapeuten in Kraft

Veröffentlicht:

BERLIN. Die im März vom GBA beschlossenen Verordnungsbefugnisse für nichtärztliche Psychotherapeuten sind nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Donnerstag in Kraft getreten. Das gilt für die entsprechende Änderung der Soziotherapie-Richtlinie sowie der Krankenhauseinweisungsrichtlinie. Die entsprechende Änderung der Krankentransport-Richtlinie ist bereits seit 27. Mai in Kraft. Nur die Reha-Befugnisse stehen jetzt noch aus. Soziotherapie können nichtärztliche Psychotherapeuten künftig in gleichem Umfang wie Ärzte verordnen. Auch Klinikeinweisungen dürfen sie wegen psychischer Erkrankungen veranlassen, müssen sich bei einigen Diagnosen aber mit dem behandelnden Arzt abstimmen. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung