Modellvorhaben Physiotherapie

Regressgefahr für teilnehmende Ärzte?

In einem bundesweit einzigartigen Projekt erhalten Physiotherapeuten mehr Spielraum für Therapieentscheidungen. Aber was bedeutet das für Ärzte? Antworten liefert jetzt ein Zwischenfazit.

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:
Physiotherapeut bei der Arbeit: In einem Modellprojekt helfen sie, Ärzte zu entlasten.

Physiotherapeut bei der Arbeit: In einem Modellprojekt helfen sie, Ärzte zu entlasten.

© vlam1 / Fotolia.com

DORTMUND. Das Vorhaben ist durchaus ambitioniert und politisch brisant. Im Zeitraum von 2011 bis Ende 2015 wollen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und die Krankenkasse BIG direct gesund (BIG) belegen, dass eine neue Aufgabenverteilung zwischen Vertragsärzten und Physiotherapeuten positiv auf die Versorgungsqualität und die Kostenentwicklung wirkt.

Wie sieht das Zwischenfazit des Projekts Ende 2014 aus, das als bundesweit erstes Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b SGB V (Übertragung ärztlicher Tätigkeiten) gilt und sich gut in den Ende 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag einfügt?

 Dort heißt es: "Der Einsatz von qualifizierten nicht ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden.

Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistungen sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung überführt."

40 Modellpraxen machen mit

Modellvorhaben Physiotherapie

Noch bis Ende 2015 läuft das Modellvorhaben – Probanden für die Heilmittelstudie werden weiterhin gesucht.

Alle Ärzte aus Westfalen-Lippe und Berlin werden vom Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK) gebeten, bei der BIG versicherte Patienten, anzusprechen, um noch mehr Versicherte in das Modellprojekt einzubeziehen.

Mehr zur Studiegibt es auf dieser Webseite oder Tel.: 02 34/977 45 61

Berücksichtigt man, dass das Modellvorhaben Physiotherapie bereits 2011 auf den Weg gebracht worden ist, erfüllen die 40 Modellpraxen in Westfalen-Lippe und Berlin, die sich derzeit am Projekt beteiligen, diese Anforderungen in voller Weise.

In der Praxis sieht dies so aus: Der Arzt stellt weiterhin die Indikation zur physiotherapeutischen Behandlung, dem Physiotherapeuten wird aber deutlich mehr Entscheidungsfreiheiten bei der Therapiegestaltung eingeräumt.

Beteiligen können sich BIG-Versicherte, die in den Modellregionen wohnen, älter als 18 Jahre sind und in diese Diagnosegruppen fallen: WS1, WS2 (Wirbelsäulenerkrankungen), EX 1, EX2, EX3 (Verletzungen/Operationen und Erkrankungen der unteren Extremitäten und des Beckens) entsprechend der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL)

Um valide Vergleichsdaten zu erhalten, sieht das Modellvorhaben eine multizentrische, randomisierte Interventionsstudie mit Kontrollgruppe vor. Herausgefunden werden soll vor allem, welche Auswirkungen die Bestimmung der Art des Heilmittels, der Frequenz pro Woche und der Dauer der Behandlungsserie durch den Physiotherapeuten auf die Versorgungs- und Ergebnisqualität sowie auf die Kostenentwicklung hat.

Ärzte behalten Verordnungshoheit

Der Arzt stellt dabei weiterhin das Rezept aus. Attraktiv ist für ihn insbesondere, dass alle im Rahmen der Studie verordneten physiotherapeutischen Leistungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterworfen sind.

Die Regressgefahr ist damit für die teilnehmenden Ärzte vom Tisch. Und die nach definierten Qualitätsstandards ausgewählten IFK-Praxen werden vorab so geschult, damit die Patienten nach standardisiertem Verfahren betreut werden können.

Erste Ergebnisse zeigen: Die Behandlungsergebnisse der am Modellversuch beteiligten Patienten fallen im Schnitt besser aus als bei den Patienten aus der Kontrollgruppe.

Positiv wirkt sich eine höhere Eigenständigkeit des Physiotherapeuten insbesondere auf Schmerzustände, aber auch auf die Beweglichkeit, die Selbstständigkeit sowie die Funktionsfähigkeit des Patienten aus.

Zwischenfazit in Praxis positiv

Auch wenn endgültige Ergebnisse der Studie erst Ende 2015 vorliegen werden, kann auch der Dortmunder Physiotherapeut Meinolf Wiese schon jetzt ein positives Zwischenfazit ziehen.

Wiese, der mit elf weiteren Therapeuten 63 von insgesamt 550 am Modellversuch beteiligten Patienten betreut, schätzt vor allem die Flexibilität: Er muss nicht mehr strikt die vom Arzt vorgegebene physiotherapeutische Maßnahme und die Anzahl der Vorordnungen einhalten, sondern kann innerhalb eines Korridors die Zahl der Anwendungen zum Beispiel von sechs auf acht erhöhen oder auch von der manuellen Therapie zur Kälte- oder Wärmetherapie wechseln.

Der Arzt muss nicht mehr fürchten, zu viele Verordnungen auszustellen, da die Regressgefahr bei den Modellpatienten vollständig gebannt ist. So werden auch alle Behandlungen zu Ende geführt und nicht mehr vorzeitig abgebrochen, nur weil das Heilmittelbudget des Arztes aufgebraucht ist.

Führt dies nicht zu einer unkontrollierten Verordnungspraxis und zu Mehrkosten, die von keiner Seite mehr reguliert werden? Nein, sagt Wiese, weil sich die Physiotherapeuten ihrer Verantwortung durchaus bewusst sind und bei manchen Patienten auch weniger Anwendungen veranlassen als vom Arzt verordnet.

Ähnliche Ergebnisse weisen auch vier Studien aus den USA aus. Aus allen Erhebungen ging hervor, dass die Kosten geringer ausfallen, weil insgesamt sogar weniger Behandlungen erfolgten und weniger bildgebende Verfahren, weniger Injektionen und weniger Medikamente zum Einsatz kamen.

Kein Wunder, dass angesichts dieser Ergebnisse hierzulande vier von fünf Physiotherapeuten nach den Ergebnissen einer deutschlandweiten Befragung im Einklang mit dem IFK den Direktzugang der Patienten zum Physiotherapeuten wünschen.

Für Wiese wäre dann der Paradigmenwechsel, der mit dem Modellversuch eingeleitet worden ist, vollends vollzogen. Und das auch zum Vorteil der Hausärzte, die zeitlich entlastet und dauerhaft vom Budgetdruck befreit würden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Geteilte Verantwortung

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