Rentenkasse in Hessen will höhere Beiträge
Eine Satzungsänderung macht es möglich: Jetzt werden auch Honorare aus Selektivverträgen beitragspflichtig für die Erweiterte Honorarverteilung (EHV). Weitere Reformen der EHV werden diskutiert.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN (pei). Die Erweiterte Honorarverteilung (EHV) ist eine seit 1954 bestehende Besonderheit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Finanziert wird die KV-Altersversorgung im Umlageverfahren durch prozentualen Abzug von der KV-Vergütung. Parallel gibt es seit 1968 in dem Bundesland auch ein Ärztliches Versorgungswerk.
Bei zunehmender Bedeutung von Selektivverträgen drohte zuletzt die Berechnungsbasis für die EHV zu schrumpfen. Mit einer kürzlich in Kraft getretenen Satzungsänderung werden nunmehr auch Honorare aus Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV) und anderen Selektivverträgen beitragspflichtig.
Weniger Zahler, mehr Empfängern
Derzeit beträgt der Beitragssatz fünf Prozent, nach Angaben der KV wird eine Anhebung auf sechs Prozent diskutiert. Die EHV leide unter dem Problem aller umlagebasierten sozialen Sicherungssysteme, indem einer geringeren Zahl von Einzahlern eine wachsende Zahl von Empfängern gegenüber stehe, so die KV.
Die EHV gilt als einer der Gründe, warum Hausarztverträge in Hessen, anders als etwa in Baden-Württemberg, bisher noch nicht verbreitet sind.
Ein Hausarztvertrag mit der AOK befindet sich seit Jahren im Schiedsverfahren. Nach den Worten von Dr. Dieter Conrad, dem Vorsitzenden des Hausärzteverbands Hessen, ist mit einem Schiedsspruch Ende dieses Monats zu rechnen.
Wahrscheinlich Anfang 2012 sollen Verträge mit der Techniker Krankenkasse und der Vereinigten IKK in die Tat umgesetzt werden.
Reformen noch nicht abgeschlossen
Conrad verweist darauf, dass in Hessen heute schon viele Fachärzte Leistungen für gesetzlich Versicherte innerhalb von IV-Verträgen erbringen.
Fachärzte seien nun "entsetzt", dass diese Pauschalhonorare - die zudem Sachkosten und Fremdleistungen enthalten können - EHV-beitragspflichtig werden. Welches Volumen Selektivverträge derzeit in Hessen erreichen, wisse niemand.
Mit der Satzungsänderung seien die notwendigen Reformen der EHV jedenfalls nicht abgeschlossen, so der Verbandschef.
Bisher werden die Beiträge auf der Basis der abgerechneten EBM-Punkte abzüglich der Kostenanteile berechnet. Von der Berechnung mittels der Punkte muss die EHV laut Conrad angesichts des immer komplexer werdenden Honorarsystems weg.
Im Gespräch sei die Umstellung auf einen Regelbeitrag für Ärzte, der nicht mehr auf dem Quartalshonorar basiert und auf Antrag vermindert werden könnte. Alternativ werde auch ein Modell diskutiert, bei dem der Beitrag vom Praxisgewinn abhängt.