SPD plant "IGeL-Eindämmungsgesetz"

Die Diskussion um IGeL kommt nicht zur Ruhe: Jetzt plant die SPD eine gesetzliche Regelung - mit Plakatzwang in Wartezimmern und einer strikten Trennung der Sprechstunden für IGeL und GKV.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Er ist schon "eingedämmt": Igel im Korb. Jetzt will die SPD das auch für seine Namensvetter im Gesundheitswesen.

Er ist schon "eingedämmt": Igel im Korb. Jetzt will die SPD das auch für seine Namensvetter im Gesundheitswesen.

© blickwinkel / imago

BERLI. Vertragsärzten soll das Anbieten von IGeL erschwert, Patienten vor aggressivem IGeL-Marketing in den Arztpraxen geschützt werden.

Auf diesen Nenner haben am Donnerstag SPD-Politiker die Ziele ihres Antrags für ein "IGeL-Eindämmungsgesetz" gebracht.

Politiker müssen nicht lange suchen, um Argumente gegen IGeL zu finden. "Diese Leistungen werden vor allem Menschen mit höheren Einkommen angeboten", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Professor Karl Lauterbach am Donnerstag.

Das sei ein Indiz dafür, dass bei den IGeL eher das wirtschaftliche Interesse als die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund stehe.

Es gehe zudem nicht an, dass gesetzlich Versicherte lange Wartezeiten bei Vertragsärzten in Kauf nehmen müssten, weil die große Anteile ihrer Arbeitszeit für IGeL aufwendeten.

"Hat ein Arzt für einen Patienten eine IGeL erbracht, darf er für diesen Patienten am selben Tag keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen", heißt es in dem Antrag der SPD, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Pflicht zur Informationen

Die strikte zeitliche Trennung der Abrechnungswelten sollen die Manteltarifpartner überwachen, Verstöße sollen bis hin zum Zulassungsentzug sanktioniert werden.

Unter diese Regeln sollen unter anderem das Glaukom- und das vaginale Ultraschallscreening sowie die Colon-Hydro-Therapie fallen, erklärten die federführenden Antragstellerinnen Dr. Marlies Volkmer und Mechthild Rawert.

Ausgenommen bleiben sollen aber Reiseschutzimpfungen und sportmedizinische Untersuchungen. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag sowie umfassende schriftliche und mündliche Informationen durch den Arzt persönlich sollen zur gesetzlichen Pflicht werden.

Die Zulassung soll daran gekoppelt werden, dass Vertragsärzte den "überwiegenden Anteil ihrer Arbeitszeit" für die Behandlung von GKV-Versicherten mit Kassenleistungen verwenden.

Praxen, die IGeL anbieten, sollen verpflichtet werden, auf Plakaten der Bundesregierung in den Wartezimmern zu informieren, warum eine Leistung nicht im Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung steht.

Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Kassen sollen patientenorientierte Informationen über IGeL formulieren.

Druck ausgeübt?

Nur etwa ein Viertel der Ärzte bietet IGeL aktiv an, hat die Versichertenbefragung 2011 der Kassenärztlichen Vereinigung ergeben. Die Umsätze mit IGeL sind von 2008 bis 2010 um 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen.

Dabei geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Auf Dermatologenveranstaltungen wird sehr offen darüber diskutiert, dass schwarze Schafe unter den Kollegen das Hautkrebsscreening bei gesetzlich Versicherten privat abrechnen, obwohl es eigentlich Kassenleistung ist.

Die Fehlleistungen von Ärzten beim Umgang mit IGeL treiben längst auch KBV-Chef Dr. Andreas Köhler um. Ihm geht es um den Erhalt des vertrauensvollen Arzt-Patientenverhältnisses.

Vor allem unter den Patienten von Fachärzten wächst die Zahl derjenigen exponentiell, die bei der Versichertenbefragung angaben, mit IGeL unter Druck gesetzt worden zu sein.

"Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass Ärzte das Arzt-Patienten-Verhältnis nutzen, um etwas zu verkaufen," sagte Köhler schon 2011. Übrigens: Bei Hausärzten geht diese Zahl stark zurück.

Erst vor kurzem hat die KV Hessen davor gewarnt, IGeL zu verteufeln. Hautkrebsscreening und Akupunktur seien jahrelang als Selbstzahlerleistung erprobt und dann vom GBA in den Regelkatalog übernommen worden.

Dem versucht der SPD-Entwurf Rechnung zu tragen. Der GBA soll die IGeL systematisch auf ihren Nutzen hin prüfen, heißt es darin.

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