Urteil

Saft darf keine Gesundheit versprechen

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FRANKFURT/MAIN. KOBLENZ. Der Hersteller des "Rotbäckchen"-Safts darf ab sofort nicht mehr mit verschiedenen Gesundheitsversprechen auf dem Flaschenetikett werben.

Die Aussagen «lernstark» sowie «mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit» seien wettbewerbswidrig, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Die Werbung verstoße gegen eine EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Unternehmen kündigte an, gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof vorzugehen. (dpa)

Az. 9 U 405/13

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