Kommentar zur KBV-Honorarforderung

Scheinargumente ums Geld

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Es sind bewährte pawlowsche Reflexe: Der Spitzenverband der Krankenkassen spricht von rhetorischen Kniffen der KBV, wenn diese fordert, dass das nach Tarif gestiegene Oberarztgehalt als Bezugsgröße in den Honorarverhandlungen mit zu berücksichtigen ist.

Die echten Arzthonorare lägen "bereits heute" mehrere 10.000 Euro über dem kalkulatorischen Arztlohn von 105.000 Euro.

Die Reaktion der Krankenkassen zeigt jedoch vor allem eines: Die Welt eines selbstständig wirtschaftenden Arztes ist den Kassenfunktionären offenbar sehr fremd. Ein Unternehmer, der ein Arzt eben auch ist, braucht zusätzlich zu diesem "Arztlohn" zum einen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals, zum anderen eine Risikoprämie.

Das Gehalt eines Oberarztes ist nicht danach bemessen, dass er ein medizintechnisches Gerät, das kaputt geht, selbst neu anschaffen könnte. Der niedergelassene Arzt muss mit dem Honorar genau das leisten - und viele andere Risiken tragen, etwa die MFA auch dann bezahlen, wenn sie krank wird.

Wer also der Öffentlichkeit unterschieben will, dass es niedergelassenen Ärzten besser ginge als Oberärzten, weil die Honorarsumme höher liege als das Oberarztgehalt, argumentiert letztlich unredlich.

Lesen Sie dazu auch: Arztlohn: KBV eröffnet mit 28.000 Euro die Honorarrunde

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Fehlabrechnungen im Gesundheitswesen

Ersatzkassen in NRW fordern 480.000 Euro zurück

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 17.07.201412:38 Uhr

Danke, Hauke Gerlof,

für diese klaren Worte. Die Spitzenkräfte im GKV-Spitzenverband Bund (SpiBu) der gesetzlichen Krankenkassen haben in ihren wohltemperierten, nach Feng-Shui ausgerichteten Büroetagen und einem vertraglich abgesicherten Dienstverhältnis als Leitende Angestellte keinen blassen Schimmer von der grundsätzlich anderen Welt der selbstständig ("selbst und ständig") niedergelassenen Vertragsärzteschaft als Haus-, Fach- und Spezialärzte.

Aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre blinden Flecken: Der fiktive "kalkulatorische Arztlohn" als durchschnittliches Klinik-Oberarztgehalt von 105.000 Euro stammt aus dem Jahr 2008 und soll lt. KBV bei derzeit durchschnittlich 133.000 Euro per annum liegen (Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/59383). Doch hierbei "vergisst", ob nachlässig oder vorsätzlich sei dahingestellt, die KBV, dass z u s ä t z l i c h e Sozialleistungen arbeitgeberseitig hinzukommen, die von einem selbstständigen Praxisinhaber zu 100 Prozent selbst getragen werden müssen. Von daher eine klassische KBV-"Milchmädchenrechnung".

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Lesetipps
Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben

Bei der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie arbeiten Ärzte, Psychologen und Physio- und Ergotherapeuten zusammen nach einem gemeinsamen Konzept.

© Getty Images / iStockphoto

Ambulante Angebote fehlen

Konservativ-multimodale Schmerztherapie – wo stehen wir?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung