Bundessozialgericht
Schriftliche Begründung zum Poolärzte-Urteil liegt vor
Das Bundessozialgericht geht in seinen schriftlichen Urteilsgründen zur Sozialversicherungspflicht eines Pool(zahn)arztes nicht wesentlich über bisher schon Gesagtes hinaus. Insbesondere sagt es nichts dazu, ab wann auch Praxisinhaber im KV-organisierten Notfalldienst sozialversicherungspflichtig wären.