Krankenkassen
Urteil: Schulbegleitung für Mädchen mit schwer einstellbarem Diabetes mellitus
Die Krankenkasse muss eine Begleitperson für den Schulbesuch eines Mädchen mit Diabetes zahlen, so das Sozialgericht Darmstadt. Die Voraussetzungen für eine entsprechende häusliche Krankenpflege seien erfüllt.