Therapeutenberufe

Schuldgeld und Honorardeckel sind passé

BMG stellt Verbesserungen für Physiotherapeuten & Co. in Aussicht, aber keinen Vergütungszuschlag.

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Ein neues Eckpunktepapier aus dem BMG hat zum Ziel, die Therapeutenberufe finanziell besser zu stellen.

Ein neues Eckpunktepapier aus dem BMG hat zum Ziel, die Therapeutenberufe finanziell besser zu stellen.

© Deminos / Fotolia

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Therapeutenberufe besserstellen und hat ein Eckpunktepapier vorgelegt. Ein Sofortprogramm, das höhere Vergütungen für Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen vorsieht, gehört nicht dazu.

Das sind die wesentlichen Punkte

  • Abschaffung der Anbindung an die Grundlohnsumme: Bis 2019 ist derzeit die Vorgabe ausgesetzt, dass bei der Anpassung der Heilmittelpreise die Entwicklung der Grundlohnsumme beachtet werden muss. Jetzt heißt es: Bei den künftig bundesweiten Verhandlungen entfällt diese Vorgabe generell.
  • Ab Januar 2020 werden einmalig und bundeseinheitlich für alle Kassen und Regionen Höchstpreise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht. Das soll die Basis für ein neues Vertragssystem schaffen.
  • Denn ab 2020 werden Verträge und Preise auf Bundesebene zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) verhandelt. Mit Verbänden außerhalb des SHV ist "Einvernehmen" herzustellen.
  • Zulassungsbedingungen für Leistungserbringer, etwa mit Blick auf berufsrechtliche Anforderungen, Praxisausstattung oder Zahl der Präsenzstunden werden rechtsverbindlich festgelegt – bisher sind dies nur Empfehlungen.
  • Bis Mitte 2019 will das BMG mit den Verbänden Chancen für den Bürokratieabbau ausloten. Kurzfristige Erleichterungen bringen soll der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls.
  • Tempo bei der Blankoverordnung: Bis März 2020 sollen Kassen und SHV im Benehmen mit der KBV Indikationen dafür vereinbaren. Die Indikation und Verordnung liegt weiter beim Arzt, die Auswahl der Heilmittels sowie Frequenz und Dauer der Behandlung entscheidet der Therapeut. Die Heilmittelerbringer müssen in den Verträgen mit in die Verantwortung für die Mengenentwicklung genommen werden. Die jüngste Reform im Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz hat zwar Modellvorhaben zur Blankoverordnung vorgesehen – doch die kommen bisher nicht in Gang. - Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, die Heilmittel-Richtlinien um Möglichkeiten für digitale Anwendungen zu ergänzen.
  • Das Schulgeld für die Ausbildung soll abgeschafft werden. Das BMG will die Ausbildungen in den Gesundheitsberufen "neu ordnen". Eine Projektgruppe soll bis sich um die Themen Ausbildungsvergütung, Anerkennung von Abschlüssen im Ausland sowie die Akademisierung kümmern. Bis Ende 2019 sollen Eckpunkte vorliegen. (fst)
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