Arbeitsgericht
Schwangere Ärztin muss nicht in Nähe von Corona-Patienten arbeiten
Eine Ärztin sollte zunächst trotz Schwangerschaft auf einer Corona-Station eingesetzt werden. Ihr Anwalt kritisiert die Klinik für mangelnde Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiterin.
Veröffentlicht:Köln. Eine schwangere Assistenzärztin hat vor dem Kölner Arbeitsgericht erstritten, nicht weiter auf Stationen mit Bereichen für COVID-19-Patienten arbeiten zu müssen. Darauf einigten sich am Donnerstag der Arbeitgeber der 29-Jährigen, ein Krankenhaus in Erftstadt bei Köln, sowie die Klägerin. Ferner sicherte das Krankenhaus die Weiterbeschäftigung der Medizinerin und ihre Fortbildung zur Ärztin für Innere Medizin zu.
Der Anwalt der Frau hatte der Klinik vorgeworfen, trotz Kenntnis von der Schwangerschaft „keine arbeitgeberseitige Vorsorge für die Gesundheit der Mitarbeiterin und ihres ungeborenen Kindes getroffen“ zu haben. Die Schwangerschaft war am 18. Dezember 2020 festgestellt worden. Am 21. und 22. Dezember wurde die Frau dennoch in der Notaufnahme eingesetzt. Dort habe jederzeit die Möglichkeit des Kontaktes zu Infizierten mit dem Coronavirus bestanden, so der Anwalt. Am 23. Dezember sei die Frau schließlich positiv auf das Virus getestet worden.
Aufhebungsvertrag in Quarantäne
In der Quarantäne erreichte sie den Angaben zufolge dann ein Dienstplan für Januar. Dieser habe vorgesehen, dass sie nach ihrer Rückkehr bis zum 29. Januar Dienst auf einer COVID-19-Station verrichten sollte. Nur einen Tag später sei ein Auflösungsvertrag für ihr Arbeitsverhältnis eingegangen. Darin habe gestanden, dass die Anstellung auf Wunsch der Ärztin zum Ende des Monats beendet werden solle. Diesen Wunsch hatte die Frau nach eigenen Angaben aber nie geäußert.Die Klinik hatte in einer ersten Reaktion vor dem Gerichtstermin großen Teilen der Darstellung widersprochen. Arbeit in der Notaufnahme sei „mitnichten“ ein Einsatz bei COVID-19-Patienten, da diese gesondert betreut würden. Der positive Test der Frau vom 23. Dezember lasse zudem darauf schließen, dass sie sich schon vor dem Einsatz auf der Station infiziert haben müsse. Der Test springe nämlich erst nach mindestens drei Tagen auf die Infektion an. Auch handele es sich bei dem für Januar geplanten Dienst nicht um Arbeit auf einer „Covid-Station“. Die Station sei mit drei Ärzten besetzt, von denen einer einen abgesperrten COVID-19-Bereich betreue.
Trotz dieser vorherigen Erwiderungen traten die Vertreter der Klinik vor Gericht den Ausführungen des Anwalts der Frau nicht mehr entgegen. So kam es zu einem Vergleich. Bei Verstößen gegen die Vereinbarung drohen dem Krankenhaus Ordnungsgelder, wie ein Gerichtssprecher erklärte. (dpa/lnw)