Trojanergesetz

Sind Patienten geschützt?

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag erstmals über Klagen gegen das Bundeskriminalamts-Gesetz (BKA-Gesetz) verhandelt.

Darin werden seit 2009 Ermittler zum Lauschangriff auf Wohnungen und zu Onlinedurchsuchungen ermächtigt, um Terrorgefahren abzuwehren.

Eine der Klägergruppen, darunter ein Arzt, moniert, der Schutz von Geistlichen, Abgeordneten und Berufsgeheimnisträgern sei unzureichend.

Ebenso fehle eine Regelung, um das Vertrauensverhältnis von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten gegenüber ihren Patienten und Mandaten zu wahren.

Die Kläger, darunter der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum, verlangen höhere Hürden für das Ausspähen. Ein Urteil wird im Herbst erwartet. (fst)

Az.: 1 BvR 1140/09 und 966/09

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