Apothekenrechenzentrum

Staatsanwalt ermittelt wegen AvP-Insolvenz

Ging bei der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP nicht alles mit rechten Dingen zu? Die Staatsanwaltschaft ist an der Sache dran.

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Das Firmenschild von AvP vor dem Eingang des Gebäudes: Für die Apotheker, die bei dem Dienstleister Kunden sind, geht es insgesamt um neunstellige Beträge.

Das Firmenschild von AvP vor dem Eingang des Gebäudes: Für die Apotheker, die bei dem Dienstleister Kunden sind, geht es insgesamt um neunstellige Beträge.

© Marcel Kusch / dpa / picture alliance

Düsseldorf. Wegen der Insolvenz des Apotheken-Abrechnungszentrums AvP ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf tätig geworden. Sie ermittelt gegen zwei Personen wegen des Verdachts auf Bankrott, also eine betrügerische Insolvenz, bestätigte ein Sprecher eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa.

„Wir stehen noch ganz am Beginn“, sagte der Staatsanwalt der „Ärzte Zeitung“. Die Finanzaufsicht BaFin hatte in der vergangenen Woche Anzeige gegen AvP gestellt. Das Düsseldorfer Unternehmen steht als Factoring-Gesellschaft unter Aufsicht der BaFin.

Die Staatsanwaltschaft macht keine Angaben dazu, um wen es sich bei den Beschuldigten handelt. Sie befinden sich nicht in Untersuchungshaft. Auf die Insolvenzstraftat des Bankrotts nach Paragraf 283 Strafgesetzbuch stehen bis zu fünf Jahre Haft, bei schweren Fällen bis zu zehn Jahre.

300 Millionen Euro, 3500 Apotheken

Bei der AvP-Pleite geht es um mehr als 300 Millionen Euro, rund 3500 Apotheken sollen betroffen sein. Dass sie ihr Geld oder zumindest Teile davon schnell erhalten, ist sehr unwahrscheinlich. „Die spannende Frage wird jetzt sein, ob die ausstehenden Gelder der Apotheker der Insolvenzmasse zugerechnet werden oder nicht“, sagte Peter Haupt, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Moers am Niederrhein.

Haupt vertritt mehrere Apotheker, die mit AvP zusammengearbeitet haben. Werden die Gelder der Apotheken auf dem Fremdgeldkonto bei AvP zur Insolvenzmasse gerechnet, hat das für die Inhaber erhebliche Auswirkungen. Sie müssen dann mit einem deutlich geringeren Betrag rechnen, den sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten.

Der Grund: Aus der Insolvenzmasse müssen die Ansprüche von einer Vielzahl an Parteien bedient werden: der Insolvenzverwalter selbst und involvierte Anwälte, die Banken von AvP, die Sozialversicherung, das Arbeitsamt und nicht zuletzt die Mitarbeiter des Unternehmens.

Relativ hohe Insolvenzmasse

Der Fachanwalt geht allerdings davon aus, dass die Apotheker einen deutlich höheren Anteil ihres Geldes sehen werden als bei anderen Firmenpleiten, bei denen die Gläubiger von ihren Forderungen oft nur einen Anteil im niedrigen einstelligen Prozentbereich wiedersehen. Die Insolvenzmasse ist bei AvP wesentlich höher. Entscheidend wird die Frage sein, ob und in welchem Umfang Gelder durch Betrug verloren gegangen sind.

Eigentlich liegen die den Apotheken zustehenden Gelder auf sogenannten Fremdgeldkonten. Problematisch ist aber, dass die Apotheker in den meisten Fällen ihre Forderungen gegenüber den Krankenkassen an AvP abgetreten haben. Das könnte den Status des Fremdgeldkontos konterkarieren.

Neunstellige Abschlagszahlungen im Monat

Die Forderungsabtretung war allerdings ein wesentliches Element des Geschäftsmodells von AvP: Wenn die Apotheker ihre gesammelten Abrechnungen einmal im Monat an das Unternehmen übermittelt haben, erhielten sie im Vorfeld der regulären Abrechnung eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der Summe aus dem Vormonat – der Rest floss später nach der Abrechnung mit den Krankenkassen.

Diese Vorab-Auszahlungen an die Apotheker, die sich bei AvP auf mehrere hundert Millionen Euro im Monat beliefen, musste die Firma über Banken finanzieren. Als Sicherheit für dieses Finanzierungsgeschäft dienten dem Unternehmen gegenüber den Banken wiederum die von den Apotheken abgetretenen Forderungen. (iss/bel)

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