Pharma

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Giftstoffexporte

Ein deutsches Pharmaunternehmen soll eine giftige Injektionslösung illegal in die USA exportiert haben. Es wird zum Einschläfern von Tieren verwendet, aber auch zur Hinrichtung von Verurteilten.

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OLDENBURG. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ein Pharma-Unternehmen wegen des Verdachts illegaler Exporte giftiger Substanzen in die USA und nach Asien. Die Anklagebehörde bestätigte dpa Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Diese richteten sich gegen mehrere Verantwortliche eines pharmazeutischen Unternehmens, "das im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine Zweigniederlassung betreibt".

Laut Medienberichten handelt es sich um die zu Merck Sharp & Dohme (MSD) gehörende Firma VET Pharma Friesoythe GmbH. Den Medien zufolge geht es um mehrere Tonnen der Injektionslösung "Beuthanasia-D" zum Einschläfern von Tieren. Der enthaltene Wirkstoff, Pentobarbital, der in US-Gefängnissen immer wieder dazu benutzt werde, Menschen hinzurichten, falle unter die EU-Folterrichtlinie und unterliege strengen Export-Beschränkungen.

Der für die MSD-Tierarzneisparte zuständige Sprecher Marco Gassen erklärt auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung": "Wir arbeiten selbstverständlich bereits mit den Behörden in dieser Angelegenheit eng zusammen und werden dies auch in Zukunft tun. Abgesehen davon bitten wir um Verständnis, dass sich MSD Animal Health zu dieser Sache angesichts eines laufenden Verfahrens nicht weiter äußern möchte."

Laut Staatsanwaltschaft besteht unter anderem der Verdacht, die Beschuldigten hätten 2017 und 2018 in fünf Fällen den Export pentobarbitalhaltiger Erzeugnisse nach Asien und Amerika veranlasst. (dpa/maw)

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Kommentare
Thomas Sitte 13.07.201813:04 Uhr

Foltermittel?

Natriumpentobarbital wird nicht nur für die Tiertötung und als Hinrichtungsmedikament gebraucht. Es ist in Deutschland insbesondere deshalb bekannt geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht das Recht anerkannt hat, dass ein Sterbewilliger beim Bundesamt für Arzneimittel auf seinen Antrag hin im Bedarfsfalle eine Genehmigung zum Erwerb von Natriumpentobarbital erhalten kann.

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