Fernbehandlung

TeleClinic kassiert einstweilige Verfügung wegen E-Rezept

Der Fernbehandlungsanbieter TeleClinic muss wegen der Bewerbung seines E-Rezepts eine Schlappe vor Gericht einstecken – zeigt sich aber unbeeindruckt.

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München. Ein Apotheker aus dem unterfränkischen Miltenberg hat beim Landgericht Aschaffenburg eine einstweilige Verfügung gegen das Münchner Startup TeleClinic erwirkt. Demnach darf das Unternehmen seine digitale Verordnung nur dann weiterhin bewerben, wenn jede bundesdeutsche Apotheke in der Lage ist, diese Verordnung einzulösen – mithin die sozialrechtlich verbriefte freie Apothekenwahl nicht eingeschränkt wird.

Darüber hinaus muss TeleClinic seine Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die auf seinem E-Rezept verordneten Präparate privat zu begleichen sind, da es in der Regelversorgung bisher noch kein E-Rezept gibt, das Apotheken mit Kassen abrechnen können.

Hintergrund der Klage: Nachdem TeleClinic Mitte Juli von der DocMorris-Konzernmutter Zur Rose AG übernommen wurde, hatte der damalige Partner, der den technischen Kontakt zu den Apotheken bewerkstelligte, die Zusammenarbeit aufgekündigt, um sich in der Branche keine Feinde zu machen; DocMorris gilt traditionell als rotes Tuch für Betreiber stationärer Apotheken.

Ein Handelspartner blieb übrig

Zwischenzeitlich blieb dann zur Einlösung der von TeleClinic-Ärzten ausgestellten Rezepte nurmehr ein Handelspartner übrig, die in Ostfildern ansässige Versandapotheke Mache, mit der gesonderte Kontakt-Vereinbarungen bestanden. Diese zeitweilige Monopolstellung des Versenders war dem Miltenberger Apotheker ein Dorn im Auge.

Unterdessen hat TeleClinic aber ein eigenes Web-Portal zur Vernetzung mit Laden-Apotheken aufgebaut. Laut Unternehmen wird ein nach Fernbehandlung mittels E-Signatur ausgestelltes Privatrezept in der TeleClinic-App angezeigt. Der Patient könne dann eine Apotheke in seiner Nähe auswählen. „Anschließend übermittelt TeleClinic das digitale Privatrezept an die Apotheke und informiert den Patienten, wann die Medikation zur Abholung bereit steht“, heißt es. Seit Start Anfang September hätten neun von zehn Apotheken diese Privatrezepte bedient.

„Gute Partnerschaft mit Vor-Ort-Apotheken wichtig“

TeleClinic-Gründerin und Geschäftsführerin Katharina Jünger betont, wie „wichtig eine gute Partnerschaft von telemedizinischen Anbietern mit Vor-Ort-Apotheken“ sei und lässt durchblicken, dass sie den jetzt eingeschlagenen Weg für rechtskonform hält. „Mit unserem neuen Apothekenportal haben wir eine valide Lösung gefunden, die allen 19.000 Apotheken in Deutschland offensteht.“

Dass nach Fernbehandlungen durch TeleClinic-Ärzte ausschließlich Privatrezepte ausgestellt werden, „darüber informieren wir den Patienten“, heißt es lapidar zum zweiten Teil der Klage. Ob man rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung des Aschaffenburger Landgerichts einleite, werde aktuell noch geprüft. (cw)

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