Vor der GBA-Entscheidung
Telefon-AU – soll die Ausnahme zur Regel werden?
Streicht der GBA am Donnerstag die Möglichkeit, Patienten nach einem telefonischen Kontakt für eine Woche krankzuschreiben? Von Ärzteseite spricht viel für eine Verlängerung der Regelung.
Veröffentlicht:Berlin. Angesichts der Lockerung vieler Kontaktbeschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie stellt sich derzeit auch die Frage, welche Sonderregelungen im Gesundheitswesen weiter Bestand haben sollen. So entscheidet der Gemeinsame Bundesausschusses (GBA) am Donnerstag darüber, ob Vertragsärzte Patienten weiterhin nach einem telefonischen Kontakt krankschreiben dürfen oder nicht.
Ende April war diese Regelung nochmals um zwei Wochen verlängert worden. Demnach können Ärzte Patienten, die keine schwere Symptomatik aufweisen und über Beschwerden der oberen Atemwege klagen, telefonisch die AU für zunächst sieben Kalendertage feststellen und bescheinigen. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage im Anschluss ist möglich. Damit soll verhindert werden, dass nur leicht erkrankte, aber möglicherweise mit SARS-CoV-2 infizierte Patienten in die Praxis kommen und andere Patienten sowie das Praxisteam infizieren.
„Schutz der Risikopatienten geht vor“
Ärzteverbände hatten schon im April gefordert, diese Regelung zu verlängern, um das Risiko der Ansteckung zu reduzieren. Auch vor der Entscheidung des GBA hat sich diese Meinung nicht geändert.
So spricht sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ klar für eine Fortführung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Telefon aus: „Wir fordern, dass die Regelung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zumindest bis zum Ende des 2. Quartals fortgilt.“
Vordringliche Aufgabe sollte derzeit der Schutz der Risikopatienten sein, so Weigeldt weiter. „Würde die Sonderregelung in dieser Woche auslaufen, bestünde das Risiko von Unterversorgung, weil vermehrt chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten Termine absagen, um Ansteckungsrisiken zu minimieren.“
Auch aus Sicht des Virchowbundes sollte die telefonische Krankschreibung verlängert werden, verlautet auf Anfrage beim Verband, allerdings nur um zwei Wochen. Noch sei nicht klar, „ob die aktuellen Lockerungen die Fallzahlen wieder nach oben schnellen lassen“, heißt es weiter.
„Erfahrungen der Ärzte mit einbeziehen“
Aber nicht nur Ärzteverbände sprechen sich für eine Fortführung der Regelung aus. „Die telefonische Krankschreibung ist dafür gedacht, Ärzte, Praxispersonal und Patienten vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Deshalb ist es wichtig, jetzt die Erfahrungen der Ärzte mit diesem Instrument als eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Verlängerung zu kennen“, äußert sich Andreas Storm, Vorstandschef der DAK, auf Anfrage.
Storm geht sogar noch weiter. Es stelle sich die Frage, „ob die telefonische Krankschreibung in ganz bestimmten Fällen auch dauerhaft geeignet sein könnte, den Praxisalltag zu erleichtern“.
Soll die Sonderregelung zur Telefon-AU über den 18. Mai hinaus verlängert werden? Vielleicht sogar grundsätzlich beibehalten oder sofort abgeschafft werden? Um das Stimmungsbild unter den Ärzten zum Thema einzufangen, hat die „Ärzte Zeitung online“ eine Umfrage gestartet. Machen Sie mit! (ger/run)