Buchtipp

Tipps für den Ernstfall

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Zum Glück ist diese Situation in den Praxen die Ausnahme: Polizeibeamte stehen in der Tür, weil sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren Behandlungsunterlagen sicherstellen wollen. In einem solchen Fall sollte sich der Arzt vor Beginn der Durchsuchung eine Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses und eine Visitenkarte des zuständigen Polizeibeamten aushändigen lassen. Das empfehlen die Autoren des Handbuchs "Schadensmanagement für Ärzte - Juristische Tipps für den Ernstfall". Es gibt Ärzten eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Verfahren bei tatsächlichen oder vermeintlichen Behandlungsfehlern.

Geschrieben haben das Werk die Juristen Dr. Hermann Fenger, Dr. Ina Elisabeth Holznagel und Bettina Neuroth sowie der Allgemeinmediziner Dr. Stefan Gesenhues. Das Buch ist voller praktischer Tipps und klarer Merksätze wie "Atteste aufgrund eines Telefonats sind stets strafbar". Es geht auf die unterschiedlichen Aspekte des Themas ein, beispielsweise "Umgang mit Patienten und Angehörigen", "Schadensbearbeitung des Versicherers" oder "Berufsgerichtliche Verfahren". Das Werk umfasst auch eine Sammlung konkreter Beispiele sowie eine Checkliste für den Schadensfall. "Wir wollten die große Unsicherheit auf Seiten der Ärzte auffangen und ihnen konkrete Hilfestellungen für das Vorgehen im Ernstfall geben", so Juristin Neuroth.

Fenger, Holzhagen, Neuroth, Gesenhues: Schadensmanagement für Ärzte. Springer Medizin Verlag Heidelberg, 220 Seiten, 49,95 Euro, ISBN: 978-3-540-79153-9.

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