Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz

Tod nach Penisspritze: Restaurantfachmann vor Gericht

Seinen Wunsch nach mehr Männlichkeit hat ein 32-Jähriger mit dem Tod bezahlt: Spritzen mit Silikonöl in sein Geschlechtsorgan endeten mit einer Blutvergiftung. Vor Gericht räumte ein 46-Jähriger ein, die Spritzen verabreicht zu haben.

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Weil sich ein 32-jähriger ein größeres Geschlechtsteil wünschte, ließ er sich Silikonöl in den Penis spritzen.

Weil sich ein 32-jähriger ein größeres Geschlechtsteil wünschte, ließ er sich Silikonöl in den Penis spritzen.

© methaphum / stock.adobe.com

Wuppertal. Ein 46 Jahre alter Mann aus Solingen hat am Freitag vor dem Wuppertaler Landgericht zugegeben, einem 32 Jahre alten Mann mehrfach Silikonöl in Penis und Hodensack gespritzt zu haben. Der Jüngere wollte so seinen Penis vergrößern lassen. Der 32-Jährige war an einer Blutvergiftung und anschließendem Organversagen gestorben, weil das Silikonöl in die Blutbahn gelangt war. Der 46-Jährige muss sich unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Der Angeklagte, der laut Anklage weder Arzt noch Heilpraktiker, sondern Restaurant-Fachmann ist, betonte vor Gericht, dass er den Jüngeren über mögliche Risiken der Behandlungen bis hin zu einem möglichen Tod aufgeklärt habe. Das habe den Mann aber nicht abgeschreckt. Mehrfach habe er den Jüngeren gefragt, ob er die Spritzen wirklich wollte. Dieser habe dabei auf die Injektionen gedrängt und sich ein, so wörtlich, „monströses Gehänge“ gewünscht.

Angeklagter hatte keine Zulassung

Insgesamt vier Injektionstermine in Solingen habe es gegeben, mit jeweils 100 Milliliter „zum Selbstkosten-Preis von 200 Euro“, sagte der Angeklagte. Dem 46-Jährigen wird auch ein Verstoß gegen das Heilpraktiker-Gesetz vorgeworfen. Er habe die Injektionen ohne eine entsprechende Zulassung oder Befähigung vorgenommen, so das Gericht. Auch habe er erkennen können, dass das Öl gesundheitsschädliche oder tödliche Folgen auslösen könne.

Der Solinger berichtete zu Prozessbeginn, dass er den Mann etwa 2016 auf einer Datingplattform kennengelernt habe. Dieser habe die Behandlung von ihm verlangt, weil er wusste, dass der nun Angeklagte eine solche Behandlung 2013 und 2014 bei sich selbst vorgenommen hatte.

Das nötige Wissen für den Eingriff habe er sich im Internet angelesen, sagte der 46-Jährige. Außerdem habe er ein Grundwissen über Wundversorgung. Das Gericht hielt dem Angeklagten vor, dass er die Silikon-Behandlungen offensiv per Internet angeboten hatte.

Lange Leidenszeit

Der 32-Jährige war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Februar 2020 als Folge der Behandlungen gestorben. Der Mann war zuvor über Monate immer wieder in verschiedene Krankenhäuser gekommen – zunächst mit akuter Atemnot. Am Ende einer langen Leidensphase starb er schließlich an inneren Blutungen sowie Leber- und Nierenversagen, so die Anklage.

Die Mutter des Verstorbenen ist über einen Anwalt Nebenklägerin im Prozess. Wird der 46-Jährige wie angeklagt verurteilt, droht ihm eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren. Die Tatsache, dass der 32-Jährige die Behandlung wollte, spreche nicht für den Angeklagten, so die Staatsanwaltschaft. Auch die Verteidigung geht davon aus, dass es im Prozess zu einer Verurteilung kommen wird. Man strebe aber an, eine Haftstrafe zu vermeiden. (dpa)

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