Tödlicher Brechmittel-Einsatz: Freispruch aufgehoben
LEIPZIG/BREMEN (dpa). Der Prozess um den tödlichen Einsatz von Brechmitteln) bei einem mutmaßlichen Drogendealer muss neu verhandelt werden. Heute Am Donnerstag hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes den Freispruch des Landgerichtes Bremen aus dem Jahr 2008 für einen Polizeiarzt auf.
Der Senat verwies das Verfahren an die für Körperverletzung mit Todesfolge zuständige Schwurgerichtskammer des Bremer Landgerichts. Möglicherweise müssen sich sogar weitere Beteiligte verantworten. In Revision gegangen war die Nebenklage - die Mutter und ein Bruder des Opfers.
Der erstmals mit einer derartigen Aufgabe konfrontierte Mediziner hatte 2004 dem mutmaßlichen Dealer über eine Sonde zwangsweise Wasser und Brechmittel eingeführt, damit er verschluckte Kokainkügelchen erbricht. An der Prozedur starb das 35-jährige Opfer. Die Bremer Richter hatten den Mediziner freigesprochen, weil sie ihm keine fahrlässige Tötung nachweisen konnten. Sie bescheinigten ihm völlige Überforderung. Die Leipziger Bundesrichter bewerten die Vorgänge anders.
Aus deren Sicht hat der Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt, weil er das Opfer wegen Verständigungsschwierigkeiten nicht über die Risiken eines solchen Eingriffes aufgeklärt hat. "Er hätte als approbierter Arzt wissen müssen, dass er ohne Aufklärung eine solche Zwangsbehandlung nicht durchführen durfte", sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. "Über Fahrlässigkeit und Verschulden wird stärker nachzudenken sein."
Der Afrikaner war bei der Magenspülung ohnmächtig geworden. Deshalb rief der Arzt einen Notarzt und machte dann weiter, obwohl ein Rauschgiftkügelchen bereits zum Vorschein gekommen war. Der 5. Strafsenat nannte das unverhältnismäßig und menschenunwürdig. Die Bundesrichter sahen zudem Pflichtverletzungen etwa durch den Notarzt und die Organisatoren des Beweismittelsicherungsdienstes. Sie seien bisher unbehelligt gebliebene Nebentäter.
Bereits 2002 hatte es in Hamburg einen tödlichen Zwischenfall gegeben. Für den umstrittenen Einsatz von Brechmitteln war Deutschland 2006 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Die Praxis wird inzwischen nicht mehr angewendet.
Az.: 5StR 18/10