Urteil
Ungenehmigte Assistenzärzte können teuer werden
Ärger in einer Gemeinschaftspraxis nach nicht vorliegender Genehmigung für eine Assistenzärztin. Die KV darf 629.000 Euro Honorar zurückfordern, urteilten Richter des Landessozialgerichts in Stuttgart. Nun geht die Ärztin in Revision.