Prozessauftakt

Unterlassene Hilfeleistung im Asylbewerberheim?

Weil ein kleiner Junge erst sehr spät medizinisch versorgt wurde, müssen sich ein Arzt sowie mehrere Angestellte der Asylunterkunft im bayerischen Zirndorf vor Gericht verantworten.

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MÜNCHEN. Wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung müssen sich seit Dienstag ein Arzt, zwei Pförtner und eine Angestellte der Asylbewerberunterkunft in Zirndorf vor dem Amtsgericht in Fürth verantworten.

Ein Ehepaar aus Serbien hatte im Dezember 2011 für ihren eineinhalbjährigen Sohn ärztliche Hilfe gefordert, weil das Kind hohes Fieber hatte. Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt diagnostizierte einen fiebrigen Infekt und verordnete Zäpfchen.

Am nächsten Morgen hatte das Kind große schwarze Flecken im Gesicht, an Armen und Beinen - Folgen einer Meningokokkeninfektion wie sich später herausstellte.

Ein Krankenwagen oder ein Notarzt wurde von den Mitarbeitern der Asylbewerberunterkunft nicht gerufen, weil die Eltern keinen Krankenschein hatten. Stattdessen wurden die Eltern zu Fuß ins zwei Kilometer entfernte Dorf geschickt.

Per Auto-Stopp in die Klinike

Ein Autofahrer nahm die beiden und das Kind unterwegs mit und brachte sie zu einer Kinderärztin, die das Kind sofort in eine Klinik bringen ließ.

Dort wurde der anderthalbjährige Junge wegen der Meningokokkeninfektion zwei Wochen ins künstliche Koma versetzt, musste sich umfangreichen Hauttransplantationen unterziehen und verlor einen Zeh und einen Finger.

Am ersten Verhandlungstag haben der angeklagte Arzt und die Verwaltungsangestellte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe das Kind gründlich untersucht, der Zustand sei nicht besorgniserregend gewesen, erklärte der Arzt.

Die Verwaltungsangestellte erklärte, sie habe bei dem Kind nur rote Flecken gesehen, wie sie bei Fieber vorkommen. Der Weg zu Fuß ins Dorf sei den Eltern zuzumuten gewesen. (sto)

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