Corona-Epidemie

Video-Kontakt jetzt unbegrenzt möglich

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Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben: Die Aussetzung gilt aber zunächst nur für das zweite Quartal.

Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben: Die Aussetzung gilt aber zunächst nur für das zweite Quartal.

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Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben. Hintergrund ist die andauernde Ausbreitung des Corona-Virus und das Bestreben, den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglichst auf Notfälle zu beschränken.

Die Aussetzung gilt zunächst für das zweite Quartal. Sie gilt nicht für das laufende erste Quartal, da die Parteien nach KBV-Angaben derzeit nicht davon ausgehen, dass die bestehende Begrenzung erreicht wird.

Normalerweise ist die Anzahl der Behandlungsfälle ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle beschränkt. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, ist auf 20 Prozent begrenzt.

Mit der jetzt erfolgten Aufhebung sind Fallzahl und Leistungsmenge im zweiten Quartal nicht mehr limitiert. Die Videosprechstunde wird über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet. (mu)

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