Ärztemangel

Vor der Wahl verspricht Sachsens Gesundheitsministerin noch mal viel

Gesundheitszentren, Delegation, Telemedizin: Auch in Sachsen wird das Rad nicht neu erfunden, wenn es darum geht, die medizinische Versorgung zu sichern.

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Im Herbst wird der Landtag neu gewählt. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping – hier Archivbild mit Parteifreund – plant gleichwohl über den Tag hinaus.

Im Herbst wird der Landtag neu gewählt. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping – hier Archivbild mit Parteifreund – plant gleichwohl über den Tag hinaus.

© Robert Michael / dpa / dpa-Zentralbild / picture alliance

Dresden. Das sächsische Sozialministerium will sein 20-Punkte-Programm zur Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat bis 2030 weiterentwickeln. „Es braucht besondere Anstrengungen, um den Ärztebedarf in Sachsen befriedigen zu können“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Das Ministerium habe Akteure der Gesundheitswirtschaft um Vorschläge gebeten, wie sich die medizinische Versorgung im Freistaat weiterentwickeln lasse. Diese seien in einen Bericht aufgenommen worden, der am Dienstag der Staatsregierung vorgelegt wurde.

Im Juni 2023 hatte die Landesärztekammer verlangt, das Programm weiterzuentwickeln. Köpping hatte seinerzeit geäußert, das Programm sei „weitgehend umgesetzt“. Die damalige Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) hatte das Programm im Juni 2019 beschlossen.

Mehr Studienplätze im Freistaat

Zu den neuen Vorschlägen gehöre unter anderem, dass die Zahl der Plätze für Humanmedizin und Zahnmedizin erhöht werden soll. Dies werde Teil der nächsten Haushaltsverhandlungen sein. Allerdings wird im September der Landtag neu gewählt. Fraglich, ob Köpping dann noch Ministerin sein wird.

Zu einer möglichen Landzahnarztquote sagte Köpping, sie unterstütze dieses Vorhaben, wenn die Voraussetzungen stimmen. „Die Vorabquote ist nur dann rechtlich zulässig, wenn das Ziel nicht genauso effektiv mit einer weniger einschneidenden Maßnahme erreicht werden kann.“ Zunächst sei daher die KZV Sachsen aufgefordert, alle milderen Maßnahmen vollends auszuschöpfen.“

Das Programm sehe außerdem Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im ländlichen Raum vor, da dies eine große Chance sei, den Nachwuchs in der Region zu halten. „Ab 2024 gibt es einen pauschalen Förderbetrag in Höhe von 10.000 Euro für Praxen für die Weiterbildung von ärztlichem Nachwuchs, wenn für die betreffende Arztgruppe eine drohende Unterversorgung oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf für die Region besteht“, sagte Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen.

„Niederlassungshürden müssen abgebaut werden“

Außerdem wird laut Sozialministerium darüber nachgedacht, Gesundheitszentren im ländlichen Raum zu entwickeln oder Ärzte durch Delegation und Telemedizin zu entlasten. „Der Weg dahin ist nicht einfach, denn Projekte zur Digitalisierung sind häufig zunächst mit höherem Aufwand und Umstellungen bei den Arbeitsprozessen verbunden“, ergänzte Köpping. „Gleichzeitig ist mir die Entbürokratisierung ein wichtiges Anliegen. Niederlassungshürden müssen abgebaut werden.“

Der Präsident der Landesärztekammer, Erik Bodendieck, bestätigte, die Sicherung der medizinischen Versorgung im Freistaat müsse eng mit der Digitalisierung verknüpft werden. „In Verbindung mit Gesundheitszentren kann eine wohnortnahe Versorgung mit digitalen Lösungen gerade für Menschen im ländlichen Raum eine Verbesserung der Lebensqualität bedeuten“, so Bodendieck. Stichworte dazu seien etwa „die elektronische Befunderhebung, Telerucksack, Telesprechstunde, mobile Angebote und vieles mehr.“ (sve)

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