E-Card

Vorgaben für Online-Rollout stehen

E-Card: Die gematik hat nun den Anforderungskatalog für den Testlauf der ersten Online-Funktionen freigegeben. Dazu zählt auch die elektronische Signatur in den Praxen.

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BERLIN. Die nächste Etappe in Richtung Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist geschafft.

Die gematik hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass ihre Gesellschafter den Anforderungskatalog - oder wie es die gematik nennt, das Dokumentenpaket - für den Probelauf des Online-Rollouts Stufe 1 (ORS1) freigegeben haben.

Damit kann der Testlauf für den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten, die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit dem Heilberufeausweis und für den Aufbau des zentralen Netzes der Telematikinfrastruktur beginnen.

Zwei Testregionen vorgesehen

Die Industrie sei nun aufgerufen, ihre Angebote abzugeben, heißt es vonseiten der gematik. "Unser gemeinsames Ziel, eine sichere und zuverlässige Datenautobahn für das Gesundheitswesen zum Wohle aller Beteiligten zu bauen, rückt damit in greifbare Nähe. Mit dem ORS1 wird die Basis für weitere nutzenbringende Anwendungen gelegt", so Professor Arno Elmer, Hauptgeschäftsführer der gematik.

Der Zuschlag für die verschiedenen Teilbereiche (die gematik spricht hier von Losen) soll voraussichtlich noch im vierten Quartal dieses Jahres erfolgen.

Dabei soll spätestens zehn Monate nach der Zuschlagserteilung die Erprobung im Echtbetrieb in zwei Testregionen starten: der Testregion Nordwest (bestehend aus den Ländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) und der Testregion Südost (bestehend aus Sachsen und Bayern). Getestet wird auch die Praxistauglichkeit der Online-Funktionen.

Dabei weist die gematik noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass beim Online-Abgleich der Versichertenstammdaten kein Zugriff der Krankenkassen auf Daten in der Arztpraxis möglich ist. (reh)

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