Klinik-Verfahren soll überarbeitet werden
Was sind relevante Qualitätsindikatoren?
Der erste Bericht zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren hatte ein großes Medienecho gefunden. Viele Kliniken kritisierten eine undifferenzierte Betrachtungsweise. Jetzt hat der GBA eine Überarbeitung des Verfahrens beschlossen.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Verfahren für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren soll überprüft und überarbeitet werden. Das gleiche gilt für die Darstellung der Ergebnisse. Einen entsprechenden Antrag habe der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft beschlossen, so die DKG.
Der Präsident der DKG, Dr. Gerald Gaß, zeigte sich über diese Entscheidung erleichtert. „Wir wollen Transparenz, aber wir müssen die einzelnen Indikatoren und die Ergebnisse auch erklären, damit ihre wirkliche Aussagekraft auch deutlich wird“, sagte Gaß nach dem GBA-Beschluss.
Der erste Bericht über Qualitätsergebnisse, die für die Krankenhausplanung relevant sind, hatte Ende Oktober bei vielen Krankenhäusern für erheblichen Unmut gesorgt. So sei einer Klinik unzureichende Qualität attestiert worden, weil sie die Zeitvorgabe von der Entscheidung bis zur Durchführung eines Notkaiserschnitts in einem einzigen Fall nicht eingehalten habe.
Dies sei aber nur passiert, weil die Patientin dem Eingriff zunächst widersprochen habe, schreibt die DKG. Ebenso seien Krankenhäuser bei der pathologischen Abklärung eines Mammakarzinoms während der Operation auffällig geworden. Diese Krankenhäuser hätten intraoperative Schnellschnittuntersuchungen des entnommenen Gewebes vorgenommen, weil sie diese als höherwertig angesehen hätten, als die mit dem Indikator geforderte Untersuchung.
Zweifel an „unzureichender Qualität“
Nach entsprechenden Fachgesprächen führten diese Kliniken nun die geforderte Untersuchung lückenlos durch, so die DKG. Auch hier ist es aus ihrer Sicht zweifelhaft, von „unzureichender Qualität“ zu sprechen. Zudem könne aus dieser angeblichen „unzureichenden Qualität“ in einem einzigen Indikator nur sehr selten auf die Qualität der betroffenen Leistung, aber niemals auf die Qualität der ganzen Fachabteilung oder gar des ganzen Krankenhauses geschlossen werden, mahnt die Krankenhausgesellschaft.
Diese Beispiele machten deutlich, dass eine verantwortungsbewusste Veröffentlichung nur mit Kommentierung und weiteren Erläuterungen erfolgen kann. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass bei den planungsrelevanten Indikatoren einzelne schon auf Rot schalteten, wenn es nur einen einzigen Fall gebe.
71 Krankenhäusern war vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) eine unzureichende Qualität bescheinigt worden. In den Medien wurde über dieses Thema groß berichtet. Bei knapp der Hälfte dieser Häuser beruhe die Aussage der „unzureichenden Qualität“ allerdings auf einem einzigen Behandlungsfall, gibt DKG-Präsident Gaß zu bedenken.
Einzelereignisse nicht maßgeblich für Gesamtqualität
Einzelereignisse seien dem Grunde nach nur in seltenen Fällen hinreichend zur Feststellung unzureichender Versorgungsqualität. Hier bedürfe es ebenfalls der Nachbesserung. Auch dürfe ein Dokumentationsfehler nicht dazu führen, dass gute Leistung mit einem schlechten Label gebrandmarkt werde. „Wir müssen die planungsrelevanten Indikatoren für die gesetzlich vorgesehene Aufgabe verwenden. Sensationsgesteuerte Presseveröffentlichungen mit hohem Fehleinschätzungspotenzial gehören nicht dazu“, fordert der DKG-Präsident.
Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren wurden zum 1. Januar 2017 eingeführt und gehen auf das Krankenhausstrukturgesetz zurück. Sie sollen es den Planungsbehörden der Bundesländer ermöglichen, bei der Krankenhausplanung die Qualität der Versorgung einer Klinik zu berücksichtigen.