Oberverwaltungsgericht
Urteil: Wer seine Approbation wiedererlangen möchte, muss ärztliche Reife zeigen
Ein wegen sexueller Nötigung rechtskräftig verurteilter Arzt sollte nach dem Widerruf seiner Approbation ausreichende Einsicht in sein Fehlverhalten zeigen, so das Oberverwaltungsgericht Saarlouis.