E-Health-Gesetz

Werden die Falschen bestraft?

Der GKV-Spitzenverband hält die Sanktionierungs-Regelungen im E-Health-Gesetz für unausgereift. Die Kassen befürchten, "hochgradig erpressbar" zu werden.

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BERLIN. Der GKV-Spitzenverband hält die Sanktionierungs-Regelungen im E-Health-Gesetz für unausgereift. Werden Fristen für den Ausbau der Telematik-Infrastruktur nicht eingehalten, sind im Referentenentwurf Haushaltskürzungen für Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und den GKV-Spitzenverband vorgesehen.

"Die Sanktionierung des Spitzenverbandes ist eigentlich blödsinnig, denn wir werden dadurch hochgradig erpressbar", sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes Dr. Doris Pfeiffer bei einer Diskussionsrunde in Berlin.

Sie fürchtet, dass die für den Aufbau der Telematik-Infrastruktur zuständigen Firmen bei Problemen etwa wegen höherer Datenschutzvorgaben eine rechtzeitige Fertigstellung von zusätzlichen Zahlungen abhängig machen könnten. "Sanktionen sollten dem Verursacherprinzip folgen", sagte sie.

Das sei völlig richtig, sagte Dirk Heidenblut, Telematik-Berichterstatter der SPD im Bundestag. Andererseits liege es an der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, wie sie ihre Verträge mit der Industrie gestaltet.

Trotzdem versprach er: "Wir werden darauf achten, dass Sanktionen an der richtigen Stelle und gerecht eingesetzt werden", so Heidenblut.

Bundesregierung will Telematik-Infrastruktur anschieben

Mit den Sanktionierungsmöglichkeiten will die Bundesregierung den seit langem geplanten Aufbau einer Telematik-Infrastruktur endlich voranbringen. "Wir wollen jetzt die nötigen Voraussetzungen für eine digitale Pflegewelt schaffen", sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

Eine dieser Voraussetzungen sei die Umstellung auf die neue Karte mit Foto zum 1. Januar 2015. Jetzt stehe der nächste Schritt an: "Im November startet die Modellphase für die Telematik, bevor wir das nach sechs Monaten in die Verbreitung geben", sagte er.

Stroppe verteidigte das schrittweise Vorgehen bei der Integration praktischer Anwendungen in das Telematik-Netz. "Wir beginnen mit Dingen wie der Stammdatenverwaltung, weil der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur Priorität hat", sagte er.

"Wenn wir gleich mit ganz tollen Sachen starten würden, würde das zu Insellösungen führen." Zu den ersten geplanten Anwendungen gehört die Stammdatenverwaltung. Erst später sollen Projekte wie die elektronische Patientenakte folgen.

Maria Klein-Schmeink von den Grünen forderte die Einbindung von Patientenvertretern. "Die gesamte Sicht des Patienten kommt im Referentenentwurf nicht vor", sagte sie.

Weder sei der Patientennutzen erkennbar, noch geklärt, ob die Datensicherheit tatsächlich gewährleistet ist, so Klein-Schmeink. (tau)

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Kommentare
Carmen P. Baake 24.04.201509:12 Uhr

Sanktionierung des GKV-Spitzenverbandes könnten auch andere Themen voranbringen

Es liegt an den Vertragsparteien, wie sie ihre Verträge mit der Industrie gestalten. Dem kann ich nur zustimmen. Dass es der Gesetzgeber für notwendig hält, die Spitzenverbände zu sanktionieren, zeigt aus meiner Sicht jedoch vor allem eines - Hilflosigkeit gegenüber der jahrelangen Verzögerung beim Aufbau der erforderlichen Telematik-Infrastruktur. Mit der Sanktionierung will der Gesetzgeber nun offenbar Druck auf die Spitzenverbände ausüben, um endlich Ergebnisse zu sehen.

Das würde ich mir auch bei anderen Themen wünschen, z. B.
- Niedrigschwellige Entlastungsangebote nach § 45b Abs. 3 SGB XI. Diese wurden von der Regierungskoalition großspurig als super Entlastung für pflegende Angehörige versprochen. Diese Entlastung findet aber nicht statt, weil die Anbieter nach Landerecht anerkannt werden müssen. Vor dem Landesrecht steht jedoch eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes, die es nicht gibt. Keine GKV-Empfehlung - kein Landesrecht - keine Anbieter - keine Entlastung pflegender Angehöriger

- Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Ergebnisse der vom GKV-Spitzenverband verantworteten Praktikabilitätsstudie sollten bis Ende 2014 veröffentlicht, bis heute liegt jedoch nur ein interner Entwurf vor.

- Rahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a Abs 1 SGB V. Termin laut Gesetz: Juli 2013. Bislang liegt jedoch nur eine Vereinbarung zu einigen Regelungsinhalten vor, mit denen indirekt auch Patientenrechte eingeschränkt werden. Bei allen anderen Inhalten heißt es dagegen: Still ruht der See.

Sicher lassen sich noch viele weitere Beispiele für Verzögerungen finden, die auch vom GKV-Spitzenverband zu verantworten sind.

Ob Sanktionen tatsächlich der richtige Weg sind, darf diskutiert werden. Auch unter dem Aspekt einer zielführenden Alternative.

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